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Reallöhne im Jahr 2023 um 0,1 % gegenüber 2022 gestiegen

Archivmeldung vom 29.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

Der Nominallohnindex in Deutschland ist im Jahr 2023 um 6,0 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Der Index bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einschließlich Sonderzahlungen ab. Die kräftigen Steigerungen der Nominallöhne sind vor allem durch Zahlungen der Inflationsausgleichsprämie sowie die Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro im Oktober 2022 bedingt.

Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 5,9 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Reallöhne im Jahr 2023 damit um 0,1 % gegenüber 2022 - dies war der erste Anstieg seit 2019. Während im Jahr 2020 insbesondere der vermehrte Einsatz von Kurzarbeit zur negativen Nominal- und Reallohnentwicklung beigetragen hatte, zehrte 2021 und 2022 die hohe Inflation den Nominallohnanstieg auf.

Reallöhne steigen im 4. Quartal 2023 ebenfalls an

Das Ergebnis für die Reallohnentwicklung im 4. Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum fällt ebenfalls positiv aus: Im Vergleich zum 4. Quartal 2022 ergab sich ein Wachstum von insgesamt 1,8 % bei einem Nominallohnzuwachs von 5,4 % und einem Anstieg der Verbraucherpreise um 3,5 %. Auch im 4. Quartal setzte sich damit das deutliche Lohnwachstum gemessen an den Nominallöhnen fort, das bereits seit Jahresbeginn zu beobachten war - auch wenn der Anstieg im Vergleich zu den Vorquartalen moderater ausfiel. Dennoch hat es seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 keine vier Quartale in Folge mit einem so deutlichen Nominallohnanstieg gegeben. In Kombination mit einer geringeren Inflation führte dies im Schnitt zu einem Kaufkraftgewinn für die Beschäftigten im 4. Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Geringverdienende mit stärkstem Nominallohnzuwachs im 4. Quartal und im gesamten Jahr 2023

Unter den Vollzeitbeschäftigten wies das Fünftel mit den geringsten Verdiensten (1. Quintil) mit einem durchschnittlichen Nominallohnwachstum von 8,8 % zum Vorjahreszeitraum die stärksten Verdienststeigerungen im 4. Quartal 2023 auf. Die Verdienste der Vollzeitkräfte insgesamt stiegen um 5,2 %, ähnlich dem gesamtwirtschaftlichen Nominallohnwachstum (5,4 %). Für das oberste Fünftel mit den höchsten Verdiensten unter den Vollzeitbeschäftigten (5. Quintil) blieb der Nominallohnanstieg im 4. Quartal 2023 mit 3,8 % hinter der prozentualen Lohnentwicklung aller Beschäftigten zurück.

Auch über das gesamte Jahr 2023 hinweg sind die Nominallöhne des 1. Quintils der Vollzeitbeschäftigten am stärksten gestiegen: um durchschnittlich 11,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist vorrangig auf den prozentual stärkeren Effekt der Inflationsausgleichsprämie zurückzuführen, da diese steuerfreie Zahlung meist unabhängig von der Gehaltsstufe als Absolutbetrag ausgezahlt wird. Für das mittlere, 3. Quintil der Vollzeitbeschäftigten lag der Lohnanstieg bei 5,8 % im Vergleich zum Jahr 2022. Das 5. Quintil - die 20 % mit den höchsten Nominallöhnen unter den Vollzeitbeschäftigten - wies ein Wachstum von 4,6 % im Jahr 2023 auf.

Methodische Hinweise:

Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Die Inflationsausgleichsprämie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts miterfasst. Sie wird im Sinne der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht als Sonderzahlung (sonstige Bezüge) definiert, da sie steuer- und abgabefrei ist. Aus diesem Grund wird die Prämie sowohl bei den Verdienstindizes mit Sonderzahlungen als auch den Verdienstindizes ohne Sonderzahlungen in gleichem Umfang abgebildet.

Neuerungen bei den Verdienstindizes ab dem Berichtsjahr 2023:

Datenquelle der Verdienstindizes ist seit dem Jahr 2022 die Verdiensterhebung. Sie löst die Vierteljährliche Verdiensterhebung ab und verbessert die Qualität der Ergebnisse deutlich. So werden seit 2022 zum Beispiel auch kleinere Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten erfasst und zusätzlich zu Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten auch weitere Beschäftigungsarten wie Auszubildende und Altersteilzeitbeschäftigte abgebildet. Darüber hinaus wird nun zusätzlich zu den Wirtschaftsbereichen B bis S (Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich) auch der Wirtschaftsabschnitt A (Landwirtschaft) abgedeckt (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)). Die Verdienstindizes und deren Veränderungsraten haben ab dem Berichtsjahr 2023 demnach eine umfassendere Abdeckung der Gesamtwirtschaft in Deutschland als zuvor.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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