Schönefeld: Zoll findet drei geschützte Schildkröten im Reisegepäck
Archivmeldung vom 14.03.2019
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Freigeschaltet durch André OttEin 69-jähriger Deutscher reiste am 02.03.2019 per Flieger aus Kairo ein und wollte den Sicherheitsbereich durch den "grünen Kanal" für anmeldefreie Waren verlassen. Zöllner des Hauptzollamts Potsdam kontrollierten den Mann daraufhin und stellten in seiner Reisetasche eine Verpackung mit seltsamem Inhalt fest.
Auf die Nachfrage der Beamten erklärte der Reisende, dass es sich um Schokolade handeln würde. Beim Öffnen der Verpackung fanden die Zöllner anstelle von Naschereien jedoch drei lebende Exemplare der marokkanischen Landschildkröte. Da die Schildkröten durch das Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt sind, wurden sie beschlagnahmt und in die Obhut des Grenzveterinärs gegeben. Zusatzinformationen: Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro oder mit Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Die weitere Bearbeitung erfolgt durch das Bundesamt für Naturschutz
Der Zoll leistet durch seine Kontrollen einen entscheidenden Beitrag, zum Erhalt der Artenvielfalt von Tier- und Pflanzenwelt. Zum Schutz der wild lebenden Tiere und Pflanzen besteht seit 1973 das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA). In Deutschland ist es seit 1976 gültig. Bis heute sind 182 Staaten dem WA beigetreten. Circa 5.600 wild lebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten sind derzeit gelistet.
Quelle: Hauptzollamt Potsdam (ots)