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Hamburger Datenschützer warnt vor Zugriff auf Bankkundendaten wegen "Hasskriminalität"

Archivmeldung vom 21.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die Pläne der Bundesregierung zur Eindämmung sogenannter Hasskriminalität im Internet könnten nach Einschätzung des Hamburger Datenschützer Johannes Caspar auch negative Folgen für den Bankensektor haben. "Das Gesetz, das eigentlich zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger gedacht ist, kann erhebliche Auswirkungen auf die Datensicherheit insbesondere im elektronischen Bankenverkehr zur Folge haben", sagte Caspar dem "Handelsblatt" (Mittwochsausgabe).

Er bezog sich unter anderem auf die im Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vorgesehene Änderung des Telemediengesetzes (TMG). Dadurch solle "nicht zuletzt ein Zugriff auf Passwörter durch verschiedene Straf- und Sicherheitsbehörden zu verschiedenen Zwecken gegenüber Telemedienanbietern ermöglicht werden", so der Hamburger Datenschützer weiter.

Caspar sprach von "sehr unspezifischen" Regelungen des Gesetzentwurfs, die "generell" Befugnisse zur Erhebung von Verkehrs-, Nutzungs- und Bestandsdaten vorsähen, "die durchaus auch auf den Bankensektor Anwendung finden können". Insofern teile er die Einschätzung des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber. Dieser hatte in einer Stellungnahme zu dem Entwurf, über welche die Zeitung berichtet, vor möglichen negativen Auswirkungen für den Bankensektor gewarnt, weil die Änderung des TMG auch Angebote von Online-Banking betreffen könne. Laut den Plänen wären für die Auskunftserteilung an Behörden "sämtliche unternehmensinternen Datenquellen zu berücksichtigen".

Ein solcher Zwang zur Herausgabe weiterer Daten könne jedoch die Datensicherheit über den Einzelfall hinaus beeinträchtigen, heißt es in der Stellungnahme von Kelber weiter. "Letztlich müsste man dann in all diesen Fällen fragen, ob die nach der Zahlungsdienste-Richtlinie notwendige Sicherheit der Authentifizierung noch gewährleistet ist", so der Bundesdatenschutzbeauftragte. Da sich das TMG nicht nur an Verbraucher richte, sei zudem fraglich, "ob etwa Banken dann noch untereinander sicher kommunizieren könnten oder sich die Bundesrepublik aus dem elektronischen Bankenverkehr zurückziehen müsste", heißt es in der Stellungnahme von Kelber, über die das "Handelsblatt" berichtet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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