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Urteil gegen Ärztin wegen "Abtreibungswerbung" aufgehoben

Archivmeldung vom 03.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Das umstrittene Urteil gegen die Ärztin Kristina Hänel wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist aufgehoben worden. Das teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Mittwoch mit.

"Das Urteil hat aufgrund der nach Erlass des landgerichtlichen Urteils eingetretenen Gesetzesänderung keinen Bestand", begründete das OLG die Entscheidung. Die Gießener Ärztin führt in ihrer Praxis Schwangerschaftsabbrüche durch und hatte darüber auf ihrer Homepage informiert. Das Amtsgericht Gießen hatte sie im November 2017 wegen der durch den "Abtreibungsparagraphen" verbotenen Werbung für Abtreibungen zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Angeklagte hatte gegen das Urteil des Landgerichts Gießen Revision eingelegt. Diese führte jetzt zur Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung an das Landgericht. Die Sache muss vor dem Landgericht nochmals neu verhandelt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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