Menschenrechtsinstitut: Deutschland soll sich im UN-Sicherheitsrat für menschenrechtliche Anliegen einsetzen
Archivmeldung vom 14.10.2010
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Freigeschaltet durch Fabian PittichDeutschland ist am 12. Oktober 2010 für zwei Jahre zum nichtständigen Mitglied des UN-Sicherheitsrates gewählt worden. Dazu erklärt die Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Prof. Dr. Beate Rudolf: "Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht die Wahl Deutschlands in den UN-Sicherheitsrat als große Chance, menschenrechtlichen Anliegen ein besseres Gehör im Sicherheitsrat zu verschaffen. Die Bundesregierung sollte besonders darauf hinwirken, dass Sicherheit nicht nur als militärische Sicherheit des Staates verstanden wird, sondern als Sicherheit der Menschen in einem Staat, deren Realisierung sich an Menschenrechten bemisst (Konzept der "menschlichen Sicherheit", human security)"
Rudolf weiter: "In der Debatte um die Schutzverantwortlichkeit (responsibility to protect) sollte die Bundesregierung sich dafür einsetzen, die Menschenrechte zum Maßstab für das Handeln von Staaten und internationaler Gemeinschaft zu machen: Die internationale Gemeinschaft steht in der Verantwortung, die Staaten bei der Wahrnehmung ihrer Schutzfunktion gegenüber ihrer eigenen Bevölkerung zu unterstützen. Dafür sollte der Sicherheitsrat ein Frühwarnsystem einrichten und bei drohender Gefahr schwerster Menschenrechtsverletzungen frühzeitig den Menschenrechtsschutz in dem betreffenden Staat effektiv stärken.
Weiterhin sollte die Schaffung einer rechtsstaatlichen Kontrolle der durch die UN selbst erstellten Terrorlisten in Angriff genommen werden. Bisher gibt es für Betroffene auf UN-Ebene keinen Rechtsweg gegen die Aufnahme in diese Listen. Zudem wäre es zu begrüßen, wenn Deutschland im Zusammenhang mit seinem umfangreichen Engagement für Friedensmissionen für die Einsetzung eines Beschwerdemechanismus wirbt. Dieser würde es der lokalen Bevölkerung ermöglichen, sich über Übergriffe zu beschweren. Die Rolle von Frauen in Friedensprozessen sollte gemäß der Resolution 1325 des Sicherheitsrates gestärkt werden."
Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte