Jetzt zweifelt auch Justiz an Todesursache im Fall Oury Jalloh
Archivmeldung vom 16.08.2017
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtIm Fall des im Jahr 2005 in einer Zelle des Dessauer Polizeireviers verbrannten Asylbewerbers Oury Jalloh steht möglicherweise eine spektakuläre Wendung bevor. Bislang war die Justiz davon ausgegangen, dass der Mann aus Sierra Leone das Feuer selbst gelegt hatte. Gutachterliche Bewertungen zu einem Brandversuch, der vor einem Jahr im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau durchgeführt worden war, haben jetzt aber zu erheblichem Zweifel geführt. Das schreibt die "Welt" in ihrer Donnerstagausgabe unter Berufung auf "Justizkreise".
Sollte die neue Bewertung zutreffend sein, müsste ein Dritter die Matratze, auf der der 36-jährige Jalloh in der Zelle an Händen und Füßen fixiert worden war, angezündet haben. Das inzwischen bei der Staatsanwaltschaft Halle anhängige Todesermittlungsverfahren soll demnächst Aufschluss über die genauen Umstände des Todes bringen und auch klären, ob möglicherweise Polizisten den Asylbewerber erst misshandelt und dann angezündet haben könnten.
Bislang wurde lediglich der zum Zeitpunkt des Todes von Jalloh eingesetzte Dienstgruppenleiter vom Landgericht Magdeburg wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 10.800 Euro verurteilt, weil er die Vorschriften zur regelmäßigen Kontrolle der Zelle missachtet hatte.
Im ersten Prozess vor dem Landgericht Dessau-Roßlau waren er und ein Kollege zwar noch freigesprochen worden. Allerdings hob der Bundesgerichtshof die Urteile auf, sodass der Fall noch einmal in Magdeburg verhandelt wurde. Aktivisten der "Initiative im Gedenken an Oury Jalloh" sind dagegen schon immer von einem Mord im staatlichen Gewahrsam ausgegangen. Im Gespräch mit der "Welt" bekräftigen sie diese These.
Als Indizien führen sie unter anderem an, dass das Feuerzeug bei der Absuche der Zelle nach dem Brand nicht gefunden wurde und erst nachträglich zu den Asservaten gelangte. Zudem hatte ein von ihnen in Auftrag gegebenes Gutachten vor vier Jahren ergeben, dass Jalloh den Brand nicht selbst gelegt haben kann. Dieses Ergebnis trug mit dazu bei, dass die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau trotz abgeschlossener Prozesse ein Todesermittlungsverfahren einleitete.
Quelle: dts Nachrichtenagentur