Keine Videoüberwachung beim Falschparken
Archivmeldung vom 30.01.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDaten aus einer Videoüberwachung dürfen nach der gestrigen vom Kabinett beschlossenen Regelung zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nur dann genutzt werden, wenn diese von erheblicher Bedeutung sind.
Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Falschparken gehören dazu nicht. Innenminister Joachim Herrmann hat deshalb darauf hingewiesen, dass die Kommunen die Videoüberwachung dafür auch nicht einsetzen werden.
Quelle: Bundesministerium des Innern (BMI)