Immer noch Ärger mit der Praxisgebühr
Archivmeldung vom 14.08.2006
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittMit der Praxisgebühr von 10 Euro gibt es immer noch Ärger. Ein häufiger Grund: Wer ohne Überweisung einen weiteren Arzt aufsucht, wird noch einmal zur Kasse gebeten.
"Selbst wenn Sie
die Überweisung nachträglich vorlegen, ergibt sich daraus nicht
automatisch ein Rückzahlungsanspruch", schreibt Martin Eulitz,
Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns im
Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber". Die Ausnahmen des Systems
sind leider unübersichtlich: Wer die Praxisgebühr bei einem
Psychotherapeuten bezahlt hat oder bei einer ambulanten
Krankenhausbehandlung, dem genügt eine Quittung zum Nachweis. Auch
beim Besuch des Urlaubsvertreters vom Hausarzt wird die Gebühr nicht
erneut fällig. Gar nicht erhoben wird sie, wenn man nur zur
Vorsorgeuntersuchung oder zu einer Schutzimpfung zum Arzt geht.
Quelle: Pressemitteilung Wort und Bild "Diabetiker Ratgeber"