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Immer noch Ärger mit der Praxisgebühr

Archivmeldung vom 14.08.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Mit der Praxisgebühr von 10 Euro gibt es immer noch Ärger. Ein häufiger Grund: Wer ohne Überweisung einen weiteren Arzt aufsucht, wird noch einmal zur Kasse gebeten.

"Selbst wenn Sie die Überweisung nachträglich vorlegen, ergibt sich daraus nicht automatisch ein Rückzahlungsanspruch", schreibt Martin Eulitz, Pressesprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns im Apothekenmagazin "Diabetiker Ratgeber". Die Ausnahmen des Systems sind leider unübersichtlich: Wer die Praxisgebühr bei einem Psychotherapeuten bezahlt hat oder bei einer ambulanten Krankenhausbehandlung, dem genügt eine Quittung zum Nachweis. Auch beim Besuch des Urlaubsvertreters vom Hausarzt wird die Gebühr nicht erneut fällig. Gar nicht erhoben wird sie, wenn man nur zur Vorsorgeuntersuchung oder zu einer Schutzimpfung zum Arzt geht.

Quelle: Pressemitteilung Wort und Bild "Diabetiker Ratgeber"

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