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Düsseldorfer "Chefarzt-Fall": Wiederverheirateter Mediziner von katholischem Arbeitgeber erneut entlassen

Archivmeldung vom 15.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kündigung / Entlassung / Feuern (Symbolbild)
Kündigung / Entlassung / Feuern (Symbolbild)

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Der Düsseldorfer Chefarzt Romuald Adamek, den die katholische Kirche wegen einer zweiten Eheschließung vergeblich entlassen wollte, hat erneut eine Kündigung erhalten. Dies berichtet der "Kölner Stadt-Anzeiger" unter Berufung auf Adamek und dessen Anwalt. Die Gründe kenne er nicht, sagte der am St.-Vinzenz-Krankenhaus beschäftigte Internist.

Der Hauptgeschäftsführer des katholischen Klinikverbunds VKKD, Jürgen Braun, als Arbeitgeber wollte sich auf Anfrage des "Kölner Stadt-Anzeiger" nicht äußern. Adameks Anwalt Norbert H. Müller bestätigte, dass sein Mandant an seinem letzten Urlaubstag in dieser Woche vorab per Mail über die "außerordentliche Kündigung aus besonderem Grund" informiert worden sei und man ihm mitgeteilt habe, dass er am Mittwoch nicht mehr zu erscheinen habe. Auf der Klinik-Webseite war am Freitag zwar noch Adameks Foto zu sehen, in seiner Funktion wurde er dort aber schon nicht mehr erwähnt. Patienten bekamen gesagt, der Chefarzt sei noch in Urlaub beziehungsweise erkrankt.

Der heute 58-Jährige, nach eigenen Angaben bekennender Katholik, hatte 2008 nach einer Scheidung erneut geheiratet. Das verstieß nach Ansicht des Arbeitgebers gegen seine Loyalitätspflicht als kirchlicher Angestellter: Katholiken ist eine zweite Ehe verboten, selbst wenn diese nur standesamtlich geschlossen wird. Adamek klagte mit Erfolg gegen seine Kündigung, was einen zehnjährigen Rechtsstreit zur Folge hatte. Der Fall erregte bundesweit Aufsehen und beschäftigte sämtliche Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

2019 erklärte das Bundesarbeitsgericht die Kündigung letztinstanzlich für ungültig. "Ich kann mich des Eindrucks einer Retourkutsche nicht erwehren", sagte Müller. Eine offizielle Begründung der Kündigung sei auch ihm bislang nicht bekannt. Er habe Klage eingereicht. Zu Spekulationen aus dem Umfeld des VKKD über den Vorwurf eines geschäftsschädigenden Verhaltens wollte Müller nicht sagen. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" unter Berufung auf Quellen im Umfeld des VKKD berichtet, gab es Differenzen, weil Adamek Patienten zur Weiterbehandlung aus medizinischen Gründen nicht nur an Kliniken des eigenen Verbunds verwies.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)


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