Große Versammlung „Für Grundrechte“ auf Rosa-Luxemburg-Platz erneut von Polizei aufgelöst
Archivmeldung vom 18.04.2020
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAm Samstag haben sich auf dem Berliner Rosa-Luxemburg-Platz bis zu 700 Menschen versammelt, um gegen die von ihnen befürchteten Einschränkungen der Grundrechte durch die Corona-Politik zu protestieren. Der Demonstrationsversuch war letztendlich an einem Großaufgebot der Polizei als eine „unerlaubte Ansammlung mehrerer Personen“ gescheitert. Das schreibt das russische online Magazin "Sputnik".
Weiter ist auf der deutschen Webseite zu lesen: "Im Hintergrund steht ein Aufruf der „Kommunikationsstelle Demokratischer Widerstand“, die auf ihrer Webseite seit bereits vier Wochenenden für das aktive Auftreten der Menschen für „Verfassung, Grundrechte & transparente Gestaltung der neuen Wirtschaftsregeln durch die Menschen selbst“ plädiert. Die Initiatoren der Versammlung - das Wort „Demonstration“ wird von ihnen nicht erwähnt, Zwei-Meter-Abstand und Mundschutz aber doch - verstehen sich als „Stimme der parteiunabhängigen liberalen Opposition und der kritischen Intelligenz in der Bundesrepublik Deutschland auf Basis des Grundgesetzes“. Mit den Mitmenschen der Polizei gehe man friedlich um, Provokateure würden nicht dazugehören, wird von der Initiative ebenfalls auf der Webseite behauptet.
Es kam auch dieses Mal, genauso wie am letzten Samstag, zu vorübergehenden Festnahmen derjenigen, die aus der Sicht der kampfuniformierten Polizisten besonders auffällig gegen die „Sars-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung“ des Landes Berlin protestiert hatten. Es wird mit mehreren weiteren Strafanzeigen gerechnet: Am letzten Samstag wurden sie nach Angaben der Polizei in etwa 80 Fällen erstattet.
Jeder aktive Einsatz der Polizei wurde mit Buh-Rufen, knalligem Pfeifen bzw. mit Sprechchören wie etwa „Wir sind das Volk!“ begleitet. „Ihr seid auch das Volk!“, riefen die Empörten ebenfalls an die missbilligenden Polizisten. Die meisten davon sprachen die Demonstranten persönlich oder über die Lautsprecher an, wiesen auf die aktuellen Covid-19-Regelungen hin und forderten dazu auf, den Ort zu verlassen. „Ich habe nur Befehle befolgt. Ich habe nur meinen Job gemacht“, wiederholte eine Polizist dabei einem Interessierten.
„Wir haben da ruhig gestanden und haben versucht, den Abstand einzuhalten!“, rief etwa eine Frau in die Runde, „aber die Polizei kesselt uns ein, so dass wir uns drängen müssen.“
Viele Versammelten haben dabei tatsächlich eine Schutzmaske getragen - wie auch die Polizisten. Ein älterer Protestler sagte allerdings gegenüber Sputnik, ein „Maulkorb“ sei nicht sein Ding, er versuche es über den Abstand.
„Warum wir hier sind? Weil wir für das Grundgesetz einstehen“, erzählte etwa ein Mann gegenüber Sputnik, der zur Versammlung mit einer älteren Frau gekommen war.
„Weil das Grundgesetz gerade außer Kraft gesetzt wird, weil die Versammlungsfreiheit eingeschränkt wurde.“
Dass diese Einschränkung bald aufgehoben wird, zweifelt der Mann an.
Anschließend hat die Sprecherin der Berliner Polizei, Anja Dierschke, gegenüber Sputnik erklärt, dass die betroffene Versammlung nicht angemeldet worden sei. Wäre sie angemeldet worden, wäre sie auch erlaubt worden? „Das obliegt nicht unserer Entscheidung“, so Dierschke, „Das macht die Versammlungsbehörde zusammen mit dem Gesundheitsamt, man prüft, dass der Anmelder auch vorgibt, dass er auch einhalten möchte, dass es mit der Verordnung akzeptabel ist.“ Es sei am heutigen Samstag zwei Versammlungen doch genehmigt worden, allerdings mit sehr wenigen Teilnehmern. Auch hat Dierschke betont, es gehe der Personalienfeststellung nicht um die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen, sondern darum, die Ordnungswidrigkeiten anzuzeigen oder Strafanzeigen einleiten zu können. Ob die bestehende Einschränkung der Versammlungsfreiheit etwa am 4. Mai zusammen mit den Kontaktbeschränkungen abgehoben wird, könne die Polizei nicht sagen. Es gehe der Polizei nur um die bestehende Verordnung und das vorgegebene Recht. Für die Inhalte der Verordnung sei die Senatsverwaltung der Stadt zuständig. Vorläufige Anweisungen habe man auch nicht, so die Sprecherin.
Die Bundes- und Landesregierungen hatten am Mittwoch erklärt, dass die meisten Beschränkungen weiter gelten sollen. Zwar dürfen eine Reihe von Geschäften ab Montag wieder öffnen, aber die Ausgangsbeschränkungen und das Kontaktverbot sollen bis 3. Mai aufrechterhalten bleiben. Unklar bleibt, ob die Versammlungsfreiheit danach sofort in vollem Maße umgesetzt wird.
Ebenfalls am Mittwoch hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einem Antrag auf eine einstweilige Anordnung gegen ein Versammlungsverbot in Gießen stattgegeben und ihn als „teilweise erfolgreich“ bezeichnet - bisher eine einzigartige Erfahrung seit der Einleitung der Anti-Corona-Maßnahmen. In einem kürzlichen Sputnik-Interview sprach sich auch der Staats- und Verwaltungsrechtsexperte Prof. Dr. Clemens Arzt von der Hochschule für Wirtschaft und Recht gegen die „faktische Aushebelung der Versammlungsfreiheit“ aus. „Das gleichsam totale Versammlungsverbot und daran anknüpfende Strafanzeigen gehen indes zu weit und müssen aufhören“, sagte Arzt. Akzeptabel erscheinen ihm derzeit allein die Regelungen in Bremen, wo die Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbote nicht für Versammlungen gelten."
Quelle: Sputnik (Deutschland)