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Sprengstoff für das Wehrhahnattentat stammte aus Handgranaten der Bundeswehr

Archivmeldung vom 24.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Vorschriftsmäßiger Transport der DM51 Handgranate im Transportkoffer der Bundeswehr
Vorschriftsmäßiger Transport der DM51 Handgranate im Transportkoffer der Bundeswehr

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Sprengstoff der Bombe, die im Juli 2000 an der Düsseldorfer S-Bahnhaltestelle Wehrhahn detonierte, stammte aus Handgranaten der Bundeswehr. Wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" kurz vor dem Prozessauftakt am Donnerstag vor dem Düsseldorfer Landgericht erfuhr, geht dies aus den Ermittlungen gegen den 51-jährigen Angeklagten Ralf S. hervor.

Demnach soll der rechtsradikale Militaria-Händler und ehemalige Bundeswehrsoldat gegenüber einer Freundin geprahlt haben, dass die Polizei kurz nach dem Anschlag bei der Durchsuchung in seinen Räumen keine Handgranaten gefunden habe, da er diese "in ekligem Schmodder versteckt gehalten und entsorgt habe". Auch gab seine Lebensgefährtin in einer Vernehmung nun an, sie habe den selbstgebastelten Sprengkörper gesehen.

Zudem fand sich nach Informationen der Zeitung bei der Auswertung seines Computers eine brisante Fotostrecke. Die Aufnahmen zeigen nicht nur den Tatort, sondern auch die gegenüberliegende Bushaltestelle mit der besten Sicht auf das Geländer, an dem der Sprengsatz platziert worden war. Auch hatte der Angeklagte den Stromkasten fotografiert, von dem der Attentäter kurz nach 15 Uhr an jenem Julitag mittels Fernzündung die Bombe detonieren ließ. Ralf S. soll 2014 während der Verbüßung einer kurzen Haftstrafe gegenüber einem Gefangenen mit der Tat geprahlt haben. Der Angeklagte als auch sein Verteidiger bestreiten jegliche Schuld. Der psychiatrische Gutachter indes hält nach eingehender Befragung den Neo-Nazi für schuldfähig. Vieles spreche dafür, dass die Anklage zutreffe. Die monatelange Planung des Attentats deute darauf hin, dass Ralf S. vollständig steuerungsfähig gewesen sei.

Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger (ots)

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