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Massive Falschberatung beim Vertrieb von UniImmo Wohnen ZBI

Freigeschaltet am 25.02.2025 um 14:48 durch Sanjo Babić
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Nach dem dramatischen Absturz des UniImmo Wohnen ZBI-Fonds im Juni 2024 um fast 17 Prozent, steht jetzt der erste Gerichtstermin gegen eine beratende Bank an! Goldenstein Rechtsanwälte haben eine Klage wegen Falschberatung gegen die Volksbank Böblingen eingereicht - und das könnte erst der Anfang sein!

Der Fall: Eine Kundin aus Baden-Württemberg hatte im Februar 2023 5.000 Euro in den UniImmo Wohnen ZBI-Fonds investiert - mit der klaren Ansage, dass sie eine risikoarme Geldanlage tätigen möchte. Trotzdem wurde ihr der Fonds empfohlen, ohne sie über die tatsächlichen Risiken aufzuklären.

Die Folge: Die Kundin erlitt nicht nur einen erheblichen finanziellen Verlust, sondern fühlte sich auch massiv in Ihrem Vertrauen in die Finanzberatung enttäuscht.

Die Klage, die am 27.02.2025 vor dem Landgericht Stuttgart verhandelt wird, fordert die Rückabwicklung des Vertrags sowie die Rückzahlung der Verwaltungsgebühren und eine Entschädigung für die entgangenen Zinsen, die die Frau mit einem sichereren Finanzprodukt erzielt hätte.

"Das am 21.02.2025 ergangene Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Az.: 4 HK 0 5879/24) weist bereits den richtigen Weg zum Schutz der Anleger. Das von der Verbraucherschutzzentrale Baden-Württemberg erwirkte Urteil verpflichtet die Fondsgesellschaft es zu unterlassen für den Fonds eine Risikoeinstufung von 2 oder 3 zu verwenden. Genau so wurde der Fonds aber jahrelang auch durch die beratenden Banken vertrieben. Gerade diesen musste aber die gesetzliche Grundlage zur Einordnung einer Risikoklasse bekannt gewesen sein.", sagt Rechtsanwalt Claus Goldenstein.

Die Frage bleibt: Wie viel Vertrauen ist noch in den Immobilienmarkt und seine Berater zu setzen? Der erste Verhandlungstermin könnte Antworten liefern und ein wegweisendes Urteil bringen.

Quelle: Goldenstein Rechtsanwälte (ots)

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