"iGotBerries": SOS-Knopf schützt vor Arrestzelle
Archivmeldung vom 19.08.2017
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie vor kurzem veröffentlichte App "iGotBerries" macht nach einer Festnahme ohne konkreten Tatverdacht den notwendigen Anruf zum Anwalt automatisch. Dadurch wird Hilfe bereits mobilisiert, auch wenn der User noch auf der Rückbank des Polizeiwagens sitzt. Kontaktdaten von Anwälten, Kautionsbürgen und Familienmitgliedern werden im Vorhinein eingetragen, um unnötiges Warten zu vermeiden.
Alarm in Echtzeit
Alle notwendigen Kontaktdaten müssen im Vorhinein eingetragen werden. Denn kommt es zu einer Polizeikontrolle, drückt der Nutzer den SOS-Knopf bereits, bevor das Gespräch mit dem Beamten beginnt. Sollte sich die Situation friedlich lösen lassen, hat der Nutzer 15 Minuten Zeit, den Notruf zu deaktivieren. Sollte das Worst-Case-Szenario eintreten und er festgenommen werden, sind alle relevanten Personen bereits nach kurzer Zeit informiert und nicht erst nach schlimmstenfalls 24 Stunden in einer Arrestzelle.
"In Deutschland darf die Polizei Tatverdächtige bis zum Ablauf des nächsten Tages festhalten. Sollte allerdings kein Grund zur Annahme einer Tat bestehen, darf die Exekutive nur die Identität feststellen, aber keine Festnahme praktizieren", so der Berliner Strafverteidiger Kolja Zaborowski http://fachanwaltstrafrechtberlin.de im Gespräch mit pressetext. Die App soll vor allem für die schnelle Bereitstellung eines Anwalts sorgen, denn das ist meist der ausschlaggebende Faktor, der den Betroffenen vor einer Festnahme bewahrt.
Klare Rechtslage
In der Pro-Version der App, die 99 Cent im Monat kostet, kann der User Gespräche mit der Polizei aufnehmen. Sollte in einem Staat die Aufnahme ohne Einwilligung nicht legal sein, wird der User informiert. "Auch in Deutschland ist das vertraulich Gesprochene geschützt. Sollte ein Polizist allerdings rechtswidrig handeln, zu viel Druck oder gar Gewalt auf den Betroffenen ausüben, wird das Verfahren gegen denjenigen, der die Aufnahme gemacht hat, wegen Verstoß gegen § 201 StGB wird zunächst eingeleitet aber sodann in der Regel gemäß § 153 StPO eingestellt", betont Zaborowski.
Quelle: www.pressetext.com/Nina Setinc