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Richterbund zu Gutachten: Gericht muss widerstreitende Aussagen prüfen

Archivmeldung vom 15.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Mit Blick auf den spektakulären Gerichtsfall Gustl Mollath weist der Deutsche Richterbund (DRB) auf die Verantwortung des Gerichts hin, Gutachten zu hinterfragen. Im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Stefan Caspari, Strafrechtsexperte des DRB: "Widerstreitende Gutachten sind zwar nicht häufig, kommen aber gelegentlich vor. Dann ist das Gericht gehalten, zu prüfen, welcher sachverständigen Ansicht es folgt, wozu gegebenenfalls die Gutachter auch untereinander in der Hauptverhandlung ihre unterschiedlichen Ansichten diskutieren müssen."

Auch ein "Obergutachten" sei "nicht geeignet, die sachverständig zu beratenden Umstände zu entscheiden", fügte Caspari hinzu, schließlich sei ein solches auch "nur ein Gutachten". Dennoch könne es "bei der Entscheidungsfindung helfen", erläuterte Caspari. "Vor allem gibt es keine Regel, dass eine durch zwei Gutachten belegte Ansicht eher richtig sei als eine nur in einem Gutachten vertretene Meinung", betonte der Strafexperte. "Entscheiden muss das Gericht, und dieses muss die eigenen Gründe für die Entscheidung dann wiederum nachvollziehbar in den Urteilsausführungen darlegen", schloss er. Stefan Caspari ist Mitglied der Großen Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes und Vorsitzender Richter am Landgericht Dessau-Roßlau.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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