Urteil in Bayern hat womöglich Folgen für aktuelle Grenzkontrollen

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Die aktuellen Kontrollen an oder kurz hinter den deutschen Außengrenzen sind nach einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs womöglich rechtswidrig. Es betrifft zwar nur einen konkreten Fall aus dem Jahr 2022, könnte aber auf die gegenwärtige Praxis übertragbar sein, berichtet der "Spiegel".
Geklagt hatte der österreichische Juniorprofessor Stefan Salomon,
Experte für Europa- und Flüchtlingsrecht. Er fahre etwa achtmal im Jahr
mit dem Zug über die deutsch-österreichische Grenze, sagte Salomon, fast
jedes Mal werde er kontrolliert. Weigerte er sich, sich auszuweisen,
wurde auch mal sein Gepäck durchsucht.
Wegen einer dieser
Kontrollen durch die Bundespolizei klagte er - in zweiter Instanz hatte
er nun Erfolg. Damit sei klar, so Salomon, "dass die Begründungen der
Bundesregierung für die Verlängerung der Grenzkontrollen nicht
ausreichend waren". Zwar hätten sich die EU-Regeln seither leicht
geändert, sie seien aber noch vergleichbar, ebenso die Sachlage, sagte
Salomon.
Das Urteil binde die Bundespolizei nur ihm gegenüber
unmittelbar, "es wird aber auch in allen anderen Fällen von der
Bundespolizei zu beachten sein". Erlaubt wären, sagte er, allenfalls
anlassbezogene Kontrollen, stichprobenartig und nach festgelegten
Regularien. Revision wurde nicht zugelassen, die schriftlichen
Urteilsgründe liegen noch nicht vor.
Quelle: dts Nachrichtenagentur