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Finanzämter machen verstärkt Jagd auf Vereine

Archivmeldung vom 23.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Vereine sind in den letzten Wochen verstärkt in das Visier der Finanzämter geraten. Wie die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) am Donnerstag in München mitteilte, zeigen Rückmeldungen von Vereinen aus den Bundesländern deutlich, dass besonders das neue Formular für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) zum Hebel der Finanzämter geworden ist.

Viele Vereine und die persönlich haftenden Vorstände sind dadurch in ihrer Existenz bedroht und nur die wenigsten wissen, dass sie die Risiken durch den Abschluß einem Schutzbriefes mindern können.

Das erstmals für das Jahr 2005 erforderlich EÜR-Formular, eigentlich zur Erleichterung der Steuererklärung angekündigt, ermöglicht den Finanzverwaltungen die effektive Kontrolle der Vereine und deren Geschäftsbetriebe. Außerdem wird verstärkt die steuerliche Obergrenze von 40 Euro für Aufmerksamkeiten an Mitglieder kontrolliert. Dies betrifft insbesondere die traditionellen Weihnachtsfeiern. Die Finanzämter machen also ernst mit der Ankündigung, durch scharfe Kontrollen den Etat des Jahres 2006 zu entlasten.

Die meisten Vorstände der 594.277 Vereine in Deutschland wissen nicht, dass nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes ein ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorsitzender für die Erfüllung der steuerlichen Verbindlichkeiten des Vereins haftet. Laut Auskunft von Experten muss der Vorstand gegebenenfalls sogar mit seinem Privatvermögen für die Organisation einstehen, auch wenn die Verwaltungsangelegenheiten beispielsweise von einem Steuerberater erledigt wurden.

Bei der Beurteilung spielt es keine Rolle, ob es durch Unwissenheit zu einem Fehler in der Abrechnung gekommen ist. Neben der Haftung droht natürlich auch der Entzug der Gemeinnützigkeit. Dies kann leicht zu einem finanziellen Desaster führen. Schadenssummen von mehreren hunderttausend Euro sind keine Seltenheit. Ein mehr als 130 Jahre alter Traditionsverein wurde nach einer Steuerprüfung besonders von Veranstaltungen beispielsweise mit einer Nachzahlung von 360.000 Euro und dem Entzug der Gemeinnützigkeit konfrontiert. Er konnte nur durch Darlehen und die Abtretung aller Zuschüsse gerettet werden.

Das Haftungsrisiko gilt natürlich auch für nicht eingetragene Vereinigungen - beispielsweise Clubs oder lose Interessenvertretungen - und natürlich auch für angestellte Vorstände und Geschäftsführer.

Die Risiken lassen sich durch einen Schutzbrief für Vereine - ähnlich dem Schutzbrief für Autofahrer - mindern. "Die meisten Vereine und ihre Vorstände wissen jedoch nicht, dass es derartige Möglichkeiten gibt. Sie vertrauen auf Rechtsschutz oder gehen davon aus, dass das Vermögen eines Vereins zur Absicherung ausreiche. Dies ist jedoch nicht der Fall", so ein AGEV-Sprecher. Die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) berät Vorstände und Organisationen in allen Fragen rund um den Verein. Im Internet gibt es unter www.agev.info weitere Informationen über den Vereins-Schutzbrief sowie Gerichtsurteile und Schadensbeispiele.

Quelle: Pressemitteilung Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV)

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