Alkoholverbot gekippt: Erster große Erfolg des AGBUG-Klagefonds in BaWü
Archivmeldung vom 05.03.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Landesregierung von Baden-Württemberg vertritt trotz fehlender sachlicher Grundlage die Ansicht, dass Ausschank und Konsum von Alkohol in der Öffentlich-keit zu erhöhten Erkrankungsraten in der Bevölkerung führt. Dagegen hat der AGBUG-Klagefonds geklagt - und im Eilverfahren Recht bekommen. Dies schreibt der Medizinjournalist Hans U. P. Tolzin auf Impfkritik.de.
Tolzin weiter: "Es ist sehr zweifelhaft, ob es sich bei dem pauschalen Alkoholverbot
wirklich um eine verhältnismäßige Infektionsschutzmaßnahme handelt. Es
gibt keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass Alkoholkonsum in der
Öffentlichkeit stets oder jedenfalls im absoluten Regelfall zu
Menschenansammlungen führt, die infektionsmedizinisch bedenklich sind
(14 Seiten).
Nur einen Tag nach dem Einreichen der Klage
beschloss die Landesregierung von Baden-Württemberg, das Alkoholverbot
wesentlich zu lockern und regte über ihre Stuttgarter Haus- und
Hofkanzlei Oppenländer eine Zurücknahme der Klage an.
Was wir bisher noch gar nicht erlebt haben: Der Klagegegner war von sich aus bereit, die Kosten zu übernehmen. Dahinter
dürfte aber auch das Kalkül stehen, eine Stellungnahme des VGH Mannheim
über die Erfolgsaussichten im Hauptsacheverfahren tunlichst zu
vermeiden.
Da wir solche unsinnigen Verbote auch für die Zukunft
unterbinden wollen, werden wir - solange finanziell machbar - das
Hauptsacheverfahren weiterführen. Aktenzeichen beim VGH Mannheim: 1 S 266/21.
Ohne Ihre finanzielle Unterstützung geht es nicht weiter!
Wir werden für diese meiner Ansicht nach eine der fundiertesten und am weitesten gediehenen Klage voraussichtlich noch einen langen Atem brauchen. Bisher ging es nur um die Eilanträge, die trotz der akuten Menschenrechtssituation erst nach Monaten wurden. Die Hauptsacheverfahren und die Entscheidung(en) des BVerfG in Karlsruhe stehen noch aus.
Damit wir den unumgänglichen Weg durch die Instanzen fortführen
können, benötigen wir Ihre finanzielle Unterstützung in Form einer
Schenkung (Spenden sind leider steuerlich nicht absetzbar!) auf das
Konto: Kontoinhaber: AGBUG
IBAN: DE13 6039 1310 0379 6930 03
BIC: GENODES1VBH
Stichwort: "Schenkung Gerichtsverfahren Grundrechte"
oder Paypal: [email protected]
Bei bisher insgesamt (alle Klagen) aufgelaufenen Kosten von 192.000 Euro steht der Fonds derzeit mit 13.000 Euro im Minus.
Quelle: Impfkritik.de von Hans U. P. Tolzin