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Schon wieder Tote bei Zwangsräumung: 69-Jähriger Tübinger tödlich verletzt - Maßnahmen noch Sinngemäß?

Archivmeldung vom 20.03.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Kathrin Frischemeyer  / pixelio.de
Bild: Kathrin Frischemeyer / pixelio.de

In Baden-Württemberg ist am Montag ein Mann bei einer Zwangsräumung ums Leben gekommen. Als der Gerichtsvollzieher und Mitarbeiter des Ordnungsamtes gegen 9:00 Uhr mit der Räumung eines Einfamilienhauses in der Tübinger Innenstadt beginnen wollte, sei ein Feuer in dem Haus ausgebrochen, teilte die Polizei mit. Somit wird die Liste der Toten durch Zwangsräumungen in Deutschland noch länger als bisher.

Die Ursache für den Brand ist derzeit noch unklar. Der 69-jährige Bewohner des Hauses habe kurze Zeit später mindestens einen Schuss aus einer Pistole abgefeuert. Offenbar wollte er einen Mitarbeiter des Ordnungsamtes treffen.

Durch den Schuss wurde niemand verletzt. Als sich das Feuer weiter ausbreitete, habe der 69-Jährige versucht vom Balkon des Hauses zu klettern. Dabei stürzte er mehrere Meter in die Tiefe und erlag wenig später seinen Verletzungen. Die Kripo Tübingen hat die Ermittlungen aufgenommen.

In den letzten Jahren sterben vermehrt Menschen bei überflüßigen und sinnlosen Zwangsräumen, Pfändungen und Haftbefehlen, wo es oftmals nur um sogenannte "Ordnungs- und Zwangsgelder" geht die teilweise keine 100,- € erreichen. Dabei lassen regelmäßig sowohl die Betroffenen, als auch Polizisten, Gerichtsvollzieher, Angestellte im Öffentlichen Dienst als auch Bürgermeister ihr Leben.

In solchen Fällen geht meist eine lange Vorgeschichte voraus, in denen Betroffene massiv von Behördenmitarbeitern unter Druck gesetzt werden. Teilweise werden wegen einem umstrittenen Strafzettel von 20,- € wegen Falschparkens Betroffene am Arbeitsplatz verhaftet und so lange Inhaftiert bis ihr Wille gebrochen ist oder diese finanziell runiert sind da sie die Arbeitsstelle verlieren, die Wohnung zwangsgeräumt wird wegen fehlender Mitzahlungen, etc. Dies geschieht, obwohl es laut der Gesetzeslage in der BRD verboten ist jemanden wegen Geldschulden zu inhaftieren.

Quelle: dts Nachrichtenagentur / André Ott

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