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Wer bekommt nach einer Trennung den Hund?

Archivmeldung vom 19.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Diese Frage landet immer öfter vor Gericht. DOGS berichtet in seiner aktuellen Ausgabe, dass die Richter in der Regel zugunsten der Person entscheiden, die sich in der Vergangenheit am meisten um den Hund gekümmert hat.

Allerdings kann es vorkommen, dass eine Entschädigung für den Verlust des Vierbeiners an den ehemaligen Partner gezahlt werden muss, dem der Hund nicht zugesprochen wird. Lässt sich nicht eindeutig entscheiden, wer dem Hund näher steht, orientieren sich die Juristen am Interesse des Tieres, weiter in seiner vertrauten Umgebung zu leben.

Bei der gerichtlichen Auseinandersetzung sich scheidender Paare geht es aber nicht nur um den Besitzstand des Tieres, sondern darüber hinaus auch vermehrt um Umgangs- und Besuchsrecht, sowie um die Regelung der laufenden Kosten. Rechtsanwälte raten daher schon beim Kauf eines Hundes zu entscheiden, wer der Eigentümer sein soll, und eventuell ein Besuchs- oder Umgangsrecht schriftlich zu fixieren.

Quelle: DOGS

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