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Kino.to-Begründer zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt

Archivmeldung vom 14.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Dirk B., Begründer des Online-Streaming-Portals kino.to ist zu vier Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig verkündete das Urteil am Donnerstag. Damit stimmte das Gericht der von der Verteidigung beantragten Strafe zu. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zehn Monate Gefängnis gefordert.

In der vergangenen Woche hatte Dirk B. ein Geständnis abgelegt. Dadurch hatte er eine Vereinbarung mit der Wirtschaftsstrafkammer getroffen. Ohne Geständnis hätten dem Leipziger bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe gedroht.

Kino.to war Deutschlands größtes Streaming-Portal und wurde 2008 von dem Fußbodenleger aus Leipzig gegründet. Das kostenlose Hochladen und Bereitstellen von aktuellen Filmen ist "die denkbar schwerste Urheberrechtsverletzung", die man in Deutschland bisher gehabt habe, so Generalstaatsanwalt Dietmar Bluhm.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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