„Patientenverfügung für alle bindend“ - Im Konflikt müssen Ärzte die Behandlung anderen überlassen
Archivmeldung vom 16.09.2005
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Freigeschaltet durch Jens Brehl„Eine Patientenverfügung ist für alle bindend“. Auf diesen klaren Standpunkt stellt sich Prof. Gian Domenico Borasio Leiter des Zentrums für Palliativmedizin am Münchner Unfallklinikum Großhadern im Interview mit dem Apotheken- magazin „Senioren Ratgeber“.
Immer wieder kommt es vor, dass Ärzte sich aus Gewissensgründen nicht in der Lage sehen, den schriftlich vorliegenden Wünschen des Patienten nachzukommen. Ihnen gesteht der Experte wenig Ermessensspielraum zu: Sie müssten dann „für eine Verlegung in ein anderes Krankenhaus sorgen“. In gleicher Weise binde eine solche Erklärung einen vom Gericht bestellten Betreuer, wenn in der Patientenverfügung keine andere Vertrauensperson benannt wurde. Borasio empfiehlt, eine frühzeitig abgefasste Patientenverfügung etwa alle zwei Jahre zu aktualisieren oder nur erneut mit Datum und Unterschrift zu versehen.
Pressemitteilung Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ vom 16.09.2005