Landgericht: Gregor Gysi darf nicht "Ex-Stasi-Zuträger" genannt werden
Archivmeldung vom 12.07.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZu einem Beschluss des Hamburger Landgerichtes erklärt Michael Schlick, stellvertretender Pressesprecher der Fraktion DIE LINKE:
"Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 9.7.2008 die Behauptung, dass Gregor Gysi ein "Ex-Stasi-Zuträger" sei, als üble Nachrede unter Strafandrohung untersagt. Die Entscheidung erging gegen den Axel-Springer-Verlag.
Damit ordnet sich auch wieder die Rechtssprechung, dass auch gegen einen Ostdeutschen und einen Linken die üble Nachrede verboten bleibt."
Quelle: DIE LINKE.