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Landgericht: Gregor Gysi darf nicht "Ex-Stasi-Zuträger" genannt werden

Archivmeldung vom 12.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Zu einem Beschluss des Hamburger Landgerichtes erklärt Michael Schlick, stellvertretender Pressesprecher der Fraktion DIE LINKE:

"Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss vom 9.7.2008 die Behauptung, dass Gregor Gysi ein "Ex-Stasi-Zuträger" sei, als üble Nachrede unter Strafandrohung untersagt. Die Entscheidung erging gegen den Axel-Springer-Verlag.

Damit ordnet sich auch wieder die Rechtssprechung, dass auch gegen einen Ostdeutschen und einen Linken die üble Nachrede verboten bleibt."

Quelle: DIE LINKE.


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