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Gerichte kassieren 5.644 ablehnende Asylentscheidungen für Afghanen

Archivmeldung vom 03.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Die deutschen Verwaltungsgerichte haben in den ersten neun Monaten des Jahres 5.644 ablehnende Asylentscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für afghanische Flüchtlinge aufgehoben.

Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linken im Bundestag hervor, über welche die Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben) berichten. Afghanische Asylbewerber hatten demnach 9.557 Mal die Gerichte angerufen, in 59,1 Prozent der Fälle mit Erfolg. Die Linken-Politikerin Ulla Jelpke sagte den Funke-Zeitungen, "wenn 59 Prozent der BAMF-Bescheide sich nach einer gerichtlichen Überprüfung als falsch erweisen, ist das ein inakzeptables Ergebnis".

Hier müsse gründlich umgesteuert werden. Das BAMF solle fehlerhafte Bescheide von sich aus überprüfen und korrigieren, um die Verwaltungsgerichte zu entlasten, forderte sie. In weiteren 3.778 Fällen hatten sich die Beschwerden der afghanischen Flüchtlinge erledigt oder betrafen das sogenannte Dublinverfahren. In solchen Fällen wird nicht in der Sache über einen Asylantrag entschieden, sondern nur über die Frage, in welchem EU-Staat er geltend gemacht werden kann. Afghanistan gilt als eines der gefährlichsten Länder der Welt. Regelmäßig kommt es zu schweren Anschlägen. Durch die Corona-Pandemie hatte sich die Situation zuletzt noch weiter zugespitzt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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