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Wildeck-Obersuhl: ICE ausgebremst - Zug überrollt Schottersteine

Archivmeldung vom 04.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Symbolbild; Bild: Bundespolizei
Symbolbild; Bild: Bundespolizei

Bislang Unbekannte haben am vergangenen Samstag (02.11.) mehrere Schottersteine auf die Schienen der Bahnstrecke bei Obersuhl gelegt. Ein ICE in Richtung Frankfurt/Main überfuhr gegen Mittag die Hindernisse. Verletzte gab es nicht.

Eine Überprüfung durch den Lokführer im Bahnhof Bad Hersfeld ergab, dass die Laufflächen der ICE-Räder beim Überfahren der Hindernisse beschädigt wurden. Der Zug (ICE 1650) konnte seine Fahrt anschließend nur noch mit verminderter Geschwindigkeit fortsetzen.

Beim Überfahren solcher Gegenstände spritzen diese mit hoher Geschwindigkeit weg und können umherstehende Personen erheblich verletzen. Durch den Zwischenfall wurde der Bahnbetrieb nicht beeinträchtigt. Gefährliche Situationen durch Schnellbremsungen Kommt es in solchen Fällen zu Schnellbremsungen, so werden Reisende im Zug meist überrascht. Die Gefahr, sich durch Stürze und umherfliegende Gegenstände zu verletzen, ist groß. Die Bundespolizeiinspektion Kassel hat die Ermittlungen wegen des Verdachts eines Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen.

Zeugenhinweise erbeten:

Wer Hinweise zu dem Fall geben kann, wird gebeten, sich unter der Tel.-Nr. 0561/81616-0 oder der kostenfreien Service-Nr. der Bundespolizei 0800 6 888 000 bzw. über Internet www.bundespolizei.de zu melden.

Sicherheitshinweis der Bundespolizei:

Das Auflegen von Gegenständen auf die Schienen erfordert immer, dass Personen sich auf die Gleise begeben. Dies ist lebensgefährlich und auch verboten. Züge können durch das Überfahren von Gegenständen entgleisen oder es entstehen Schäden, die erst Wochen später zu Unfällen führen können. Solche Handlungen haben in der Regel strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen. Neben einem Strafverfahren müssen die Verursacher auch mit Schadenersatzansprüchen durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen oder Privatpersonen rechnen.

Quelle: Bundespolizeiinspektion Kassel (ots)

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