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Gutachten: Rekommunalisierung von Wohnblöcken an der Karl-Marx-Allee in Berlin-Friedrichshain ist möglich.

Archivmeldung vom 04.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Karl-Marx-Allee in Berlin
Karl-Marx-Allee in Berlin
CC BY-SA 2.0, Link

Eine Rekommunalisierung der rund 620 in Eigentum aufgeteilten Wohnungen an der Karl-Marx-Allee in Berlin-Friedrichshain ist möglich. Das ergibt ein Rechtsgutachten, das im Auftrag des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg entstanden ist. Darüber berichtet die in Berlin erscheinende Tageszeitung »neues deutschland«.

In dem »nd« vorliegenden 18-seitigen Gutachten heißt es auf Seite 9 in schönstem Juristendeutsch: »Nach dem Abschluss der Recherchen ergibt sich, dass ein Eintritt der WBA in die Rechte und Pflichten des durch die Ausübung des Vorkaufsrechts entstehenden Grundstückskaufvertrags zwischen der Vorkaufverpflichteten und dem Vorkaufberechtigten über eine Abtretung möglich ist.« WBA ist in dem Falle die Abkürzung für Wohnungsbaugesellschaft. Allerdings sei der Vorkauf nur unter der Bedingung rechtssicher, dass den ursprünglich Vorkaufsberechtigten Mietern »in rechtlich zulässigem Rahmen eine Mietpreisgarantie und/oder ein weiteres Vorkaufsrecht eingeräumt wird«. Nur so könne »eine Nichtigkeit des Abtretungsvertrages wegen Sittenwidrigkeit« abgewendet werden, schreibt Anwalt Simon Schuster von der Leipziger Anwaltskanzlei Günther in dem Gutachten.

Anfang November wurde bekannt, dass die Deutsche Wohnen vier Wohnblöcke in der Berliner Karl-Marx-Allee von der Predac Immobilien AG erworben hatte. Für einen Block, der im Milieuschutzgebiet Weberwiese liegt, kann der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg direkt sein Vorkaufsrecht ausüben. In den restlichen in Eigentumswohnungen aufgeteilten drei Blöcken haben nur die Mieter ein direktes Vorkaufsrecht, dass sie wegen eines juristischen Tricks im Kaufvertrag in der Regel nicht ausüben können.

Quelle: neues deutschland (ots)

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