Studie: Tatverdächtige in U-Haft meistens schuldig
Archivmeldung vom 10.03.2018
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttWird ein in Untersuchungshaft einsitzender Tatverdächtiger freigesprochen, dann hat das Gericht meistens nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" entschieden. Die Unschuld gilt selten als erwiesen, hat das Institut für Kriminologie der Universität Tübingen herausgefunden, das Freisprüche nach U-Haft analysiert und die erste Studie dazu in Deutschland vorgelegt hat. Der "Spiegel" berichtet darüber.
Laut Strafverfolgungsstatistik liegt die Wahrscheinlichkeit, freigesprochen zu werden, allgemein im niedrigen Prozentbereich außer bei mutmaßlichen Vergewaltigern. Von allen Angeklagten, die sich wegen Diebstahls oder Körperverletzung verantworten müssen, werden lediglich in 2,4 beziehungsweise 7,4 Prozent der Fälle freigesprochen. Von den wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung Angeklagten werden dagegen mehr als ein Viertel freigesprochen.
In der Tübinger Studie wurden 55 Freispruchverfahren wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung analysiert. In zwei Dritteln der Fälle musste das Gericht entscheiden, ob die sexuellen Handlungen einvernehmlich stattgefunden hatten oder nicht; in einem Drittel war es fraglich, ob es die vom Opfer geschilderten sexuellen Handlungen überhaupt gegeben hatte. 95 Prozent dieser Verfahren entschied das Gericht nach dem In-dubio-pro-reo-Grundsatz.
Die meisten Tatverdächtigen in Untersuchungshaft haben zumeist kaum eine Möglichkeit sich ausreichend vor Gerichtsterminen vorzubereiten oder innerhalb des Gefängnisses Beweise für Ihre Unschuld zu sammeln. Zusammenfassend ist es daher wenig erstaunlich das fast alle Menschen, die in Untersuchungshaft kommen, kaum oder keine Chance haben sich fair auf einen Prozess vorzubereiten und somit ist eine Verurteilung beinahe unausweichlich. Da auch alle Haftanstallten übervoll sind und das Personal dort völlig überfordert ist, werden öfters auch elementare Grundrechte übergangen. Teilweise wird den Untersuchungsgefangenen Zugang zu Rechtsanwälten, Gerichtsprotokollen und anderen wichtigen Grundrechten nicht gewährt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur