Reallöhne im 3. Quartal 2023 um 0,6 % höher als im Vorjahresquartal
Archivmeldung vom 29.11.2023
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Freigeschaltet durch Mary SmithDie Nominallöhne in Deutschland waren im 3. Quartal 2023 um 6,3 % höher als im Vorjahresquartal. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 5,7 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, lagen damit die Reallöhne um 0,6 % höher als im Vorjahresquartal. Somit setzten sich die Trends der Lohnentwicklung aus dem 2. Quartal 2023 fort, in dem mit + 0,1 % erstmals seit dem 2. Quartal 2021 wieder ein Reallohnanstieg im Vorjahresvergleich verzeichnet worden war.
Reallohnwachstum auch aufgrund von Inflationsausgleichsprämie und Mindestlohnerhöhung
Die starke Steigerung der Nominallöhne und die abgeschwächte Inflationsentwicklung führten im 3. Quartal 2023 zu einem Reallohnwachstum. Dazu trug auch die Inflationsausgleichsprämie bei. Diese steuer- und abgabefreie Zahlung von bis zu 3 000 Euro je Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer, die auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden kann, ist eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber. Auch die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde im Oktober 2022 hatte einen positiven Effekt auf das gesamtwirtschaftliche Lohnwachstum im 3. Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahresquartal.
Geringverdienende mit stärkstem Nominallohngewinn
Unter den Vollzeitbeschäftigten hatte das Fünftel mit den geringsten Verdiensten (1. Quintil) mit einem durchschnittlichen Nominallohnwachstum von 10,3 % zum Vorjahreszeitraum die stärksten Verdienststeigerungen im 3. Quartal 2023. Die Verdienste der Vollzeitkräfte insgesamt stiegen um 6,3 % und damit genauso stark wie die Nominallöhne in der Gesamtwirtschaft. Für das oberste Fünftel mit den höchsten Verdiensten unter den Vollzeitbeschäftigten (5. Quintil) blieb der Nominallohnanstieg im 3. Quartal 2023 mit +5,6 % etwas hinter der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zurück. Auch die geringfügig Beschäftigten wiesen im 3. Quartal 2023 mit +7,7 % gegenüber dem Vorjahresquartal ein überdurchschnittliches Nominallohnwachstum auf. Dies ist vor allem auf die seit dem 1. Oktober 2022 gültige Erhöhung der Minijob-Verdienstgrenze von monatlich 450 Euro auf 520 Euro sowie auf die Mindestlohnerhöhung von 10,45 Euro auf 12 Euro im Oktober 2022 zurückzuführen. Die Nominallöhne von Teilzeitbeschäftigten stiegen im Vergleich zum Vorjahresquartal um 6,4 %.
Methodische Hinweise:
Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen von allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ab. Die Inflationsausgleichsprämie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts miterfasst. Sie wird im Sinne der Entgeltbescheinigungsverordnung nicht als Sonderzahlung (sonstige Bezüge) definiert, da sie steuer- und abgabefrei ist. Aus diesem Grund wird die Prämie sowohl bei den Verdienstindizes mit Sonderzahlungen als auch den Verdienstindizes ohne Sonderzahlungen im gleichen Umfang abgebildet.
Neuerungen bei den Verdienstindizes ab dem Berichtsjahr 2023:
Datenquelle der Verdienstindizes ist seit dem Jahr 2022 die neue Verdiensterhebung. Sie löst die Vierteljährliche Verdiensterhebung ab und verbessert die Qualität der Ergebnisse deutlich. So werden seit 2022 zum Beispiel auch kleinere Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten erfasst und zusätzlich zu Vollzeit-, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigten auch weitere Beschäftigungsarten wie Auszubildende und Altersteilzeitbeschäftigte abgebildet. Darüber hinaus wird nun zusätzlich zu den Wirtschaftsbereichen B bis S (Produzierendes Gewerbe und Dienstleistungsbereich) auch der Wirtschaftsabschnitt A (Landwirtschaft) abgedeckt (Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)). Die Verdienstindizes und deren Veränderungsraten ab dem Berichtsjahr 2023 haben demnach eine umfassendere Abdeckung der Gesamtwirtschaft in Deutschland als zuvor.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)