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Falsche Polizeibeamte agieren im Raum Buchholz - Polizei warnt vor Betrug!

Archivmeldung vom 09.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Echte Polizisten oder doch Trickbetrüger? Eine Uniform macht noch lange keinen echten Polizeibeamten aus!
Echte Polizisten oder doch Trickbetrüger? Eine Uniform macht noch lange keinen echten Polizeibeamten aus!

Bild: Polizei

Am Wochenende erhielten mehrere Bürger aus dem Raum Buchholz einen Telefonanruf, bei dem die Rufnummer "04181 110" eingeblendet wurde. Ein Mann, der sich als "Polizeibeamter Frank Neumann" ausgab, versuchte die vornehmlich älteren Gesprächspartner davon zu überzeugen, dass sie in den nächsten Tagen Opfer eines Einbruches werden könnten und es deshalb sicherer sei, hohe Geldbeträge und Wertsachen an die Polizei zu übergeben.

Wenn die Angerufenen den Betrugsversuch nicht sofort erkannten, meldete sich kurz danach ein zweiter Mann, der sich als Staatsanwalt ausgab, um der Geschichte hierdurch noch mehr Seriosität zu verleihen.

In mindestens einem Fall waren die Betrüger erfolgreich: Eine 78-jährige Frau übergab mehrere tausend Euro Bargeld sowie Goldmünzen im Wert von mehreren tausend Euro an den vermeintlichen Polizeibeamten. Im Anschluss erzählte sie ihrer Familie davon. Angehörige wurden sofort misstrauisch und gingen mit der Frau zur echten Polizei, um Anzeige zu erstatten.

Beim sogenannten "Call-ID Spoofing" wird die angezeigte Rufnummer derart manipuliert, dass der Angerufene hierdurch getäuscht werden soll. Die Rufnummer "04181 110" ist allerdings frei erfunden und würde bei einem Anruf der richtigen Polizei nie angezeigt werden. Derartige Sachverhalte werden von der Polizei ohnehin niemals telefonisch mit Betroffenen erörtert, sondern immer im persönlichen Gespräch.

Die Beamten raten dazu, sich Namen und Dienststelle des Anrufers zu notieren und das Gespräch dann zu beenden. Im Anschluss sollte man die öffentlich bekannte Rufnummer der Polizei wählen und sich von dort den Sachverhalt bestätigen lassen.

Quelle: Polizeiinspektion Harburg (ots)

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