Madoff: US-Insolvenzverwalter erkennt Individualanmeldungen verschiedener europäischer Anleger nicht an
Archivmeldung vom 06.06.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittEuropäische Anleger, die durch Kapitalanlagen des US-Finanziers Bernard L. Madoff geschädigt wurden, erhalten eine weitere Hiobsbotschaft durch den zuständigen Insolvenzverwalter Irving Picard.
Nach dessen aktueller Mitteilung werden direkte Anmeldungen dieser
Anleger nicht anerkannt, wenn sie ihre Einlagen über Depotstellen oder
Treuhänder getätigt haben. Schließlich habe die HSBC Luxemburg, die als
Treuhänder fungiert hat, selbst noch keine Ansprüche angemeldet,
weswegen die Forderungen der Anleger nicht berücksichtigt werden
können. Davon betroffen sind Anleger, die Primeo oder Herald-Fonds
gezeichnet hatten. Bis spätestens zum 2. Juli müssten die Forderungen
rechtswirksam angemeldet werden. Ansonsten droht der endgültige Verlust
von Ansprüchen gegen das Treuhandvermögen. Bei Primeo-Anlagen müsste
die Fondsgesellschaft die Ansprüche anmelden. Problem dabei ist, dass
eine derartige Forderungsanmeldung auch Risiken für diese Beteiligten
birgt. Im betreffenden Formular muss nämlich auch angegeben werden, ob
und wie viel Geld aus dem System Madoff als Gewinn entnommen wurde. Als
Folge könnte der Insolvenzverwalter Rückzahlungsforderungen erheben.
Eine entsprechende Rückforderung wurde bereits gegen ein Unternehmen
eingeklagt, um dieses Geld zur Entschädigung der Madoff-Opfer verwenden
zu können.
Betroffene Anleger sollten sich daher dringend beraten lassen, wie sie
ihren Treuhänder oder ihre zuständige Depotstelle zur Anmeldung ihrer
Forderung veranlassen können. Gegebenenfalls kann auch eine
unterlassene Anmeldung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Quelle: Deutsche Anleger Stiftung