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EX-RAF-Terrorist Klar kommt nach 26 Jahren Haft auf freien Fuß

Archivmeldung vom 24.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Christian Klar war zwischen 1977 und seiner Verhaftung im November 1982 an nahezu allen Aktionen der RAF beteiligt - meist an vorderster Front. Nach 26 Jahren Haft wird er nun im Januar 2009 entlassen.

Der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar kommt nach 26 Jahren im Gefängnis auf freien Fuß. Er wird am 3. Januar auf Bewährung entlassen, wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Montag mitteilte. Klar war in den 1970er Jahren einer der führenden Köpfe der zweiten Generation der linksterroristischen Roten Armee Fraktion. Der inzwischen 56-Jährige wurde 1985 vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen neunfachen Mordes und elffachen Mordversuchs zu lebenslanger Haft verurteilt.
  
Das Gericht gehe nicht davon aus, "dass von Christian Klar künftig erneut erhebliche Straftaten zu befürchten sind", sagte eine
Sprecherin des Oberlandesgerichts. Die Aussetzung der Reststrafe sei auch von der Bundesanwaltschaft befürwortet worden. Der Sprecherin zufolge beträgt die Bewährungszeit fünf Jahre.

Christian Klar hatte in den vergangenen Jahren mit seinen Äußerungen immer wieder für Empörung gesorgt. In einer Grußbotschaft ans linke Spektrum äußerte er Anfang 2007 die Hoffnung, "die Niederlage der Pläne des Kapitals zu vollenden". Schon 2001 hatte er in einem Fernseh-Interview mitgeteilt, er wolle den "Aufbruch, den auch eben die RAF dargestellt hat", weitertragen. Reuegefühle, sagte er damals, seien im "politischen Raum, vor dem Hintergrund von unserem Kampf", keine Begriffe.

Klars Gnadengesuch lehnte Bundespräsident Horst Köhler 2007 ab. Andererseits gilt der heute 56-Jährige nicht mehr als gefährlich - das haben ihm zwei Gutachter und selbst die Bundesanwaltschaft bescheinigt. Er selbst hatte 1997, ein Jahr vor der Auflösungserklärung der RAF, geschrieben: "An die Wiederbelebung einer Strategie des bewaffneten Kampfes denke ich nicht."

Zu Christian Klars Zukunftsplänen nach der Haftentlassung gibt es noch keine Angaben. Claus Peymann, Intendant des Berliner Ensembles, hat dem Ex-RAF-Mitglied schon 2003 ein Praktikum am Theater während eines Haftfreigangs angeboten. Klar müsse eine Chance zur Rückkehr in die Gesellschaft haben, so Peymann. 2007 erneuerte Peymann sein Angebot an Klar, als Bühnentechniker hospitieren zu können.

Den ersten Schritt zur Radikalisierung unternahm der 1952 in Freiburg geborene Klar 1974 mit der Besetzung des Büros von Amnesty International in Hamburg. Drei Jahre später, am 5. Januar 1977, schoss Klar am Schweizer Grenzübergang Riehen zum ersten Mal auf einen Polizisten. Er verfehlte ihn, doch damit hatte er sich in die erste Reihe der RAF katapultiert.

Danach folgten die spektakulären Mordanschläge auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und Dresdner-Bank-Chef Jürgen Ponto sowie die Entführung und Ermordung von Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer. Klar war immer dabei, ebenso wie beim fehlgeschlagenen Raketenwerferanschlag auf die Bundesanwaltschaft.

Seinen gescheiterten Antrag auf Wehrdienstverweigerung hatte er einst mit seiner "zutiefst lebensbejahenden Haltung" begründet - doch mit der Waffe war er skrupellos: Bei einem Banküberfall in Zürich im Jahr 1979 zerrte er auf der Flucht eine hilflose Frau aus dem Auto und schoss ihr in die Brust. Sie überlebte mit viel Glück.

1985 verhängte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart unter anderem wegen neunfachen Mordes lebenslange Haft, 1992 folgte eine weitere Verurteilung. 1998 legte das OLG die Mindesthaftzeit auf 26 Jahre fest - wegen "besonderer Schwere der Schuld".

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