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Richterbund warnt vor Abschaffung von Blutproben bei betrunkenen Fahrern

Archivmeldung vom 28.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Blasröhrchen zur Atemalkoholkontrolle für den privaten Gebrauch
Blasröhrchen zur Atemalkoholkontrolle für den privaten Gebrauch

Foto: CostaPPPR
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Anlässlich des Deutschen Verkehrsgerichtstags (bis 29. Januar) hat der Deutsche Richterbund vor einer Abschaffung der Blutproben bei betrunkenen Autofahrern gewarnt. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank: "Ich bin absolut dagegen, Blutproben abzuschaffen und nur noch auf Atemalkoholtests zu setzen. Die Blutprobe hat sich im Strafprozess als sehr verlässliches Instrument der Beweisführung bewährt - auch zugunsten der Betroffenen. Sie ist unverzichtbar."

Im Blut könnten auch Drogen und Medikamente nachgewiesen werden, und zwar selbst noch lange nach der Tat. Während die Blutprobe den Alkoholgehalt bis auf die zweite Nachkomma-Stelle berechne, seien Atemtests viel zu ungenau. "Atemalkoholtests haben eine Fehlerquote von bis zu fünf Prozent", sagte Frank. "Diese Abweichung kann darüber entscheiden, ob jemand unter oder über einer gewissen Promille-Grenze liegt, und ob er sich strafbar gemacht hat oder nicht."

Bislang wird der Atemalkoholtest als Vortest benutzt. Erst wenn der Autofahrer bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle beim Pusten mehr als 1,1 Promille hat, wird die Blutprobe fällig. Vertreter der Polizei fordern seit längerem die Abschaffung von Blutproben, weil sie der Polizei zusätzliche Arbeit mache und der Atemalkoholtest ausreiche. Mediziner und Juristen wollen dagegen daran festhalten.

Der Vorsitzende des Richterbundes sprach sich zudem dafür aus, dass Blutproben künftig nicht mehr vom Richter, sondern von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden können. "Der Richtervorbehalt hat im Bereich der Verkehrsdelikte keinen rechtsstaatlichen Mehrwert", sagte Frank. "So werden schnellere Entscheidungen möglich, ohne dass Rechte des Betroffenen beschnitten werden." Das Bundesjustizministerium habe angekündigt, in den kommenden Wochen einen entsprechenden Gesetzesvorschlag vorzulegen.

Zu der Frage, ob der Promille-Grenzwert für die als "Idiotentest" bezeichnete Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) generell von 1,6 auf 1,1 Promille herabgesetzt werden soll, sagte Frank: "Es geht um hohe Alkoholisierungen, das heißt, um eine hohe Gefährlichkeit, wenn diese Personen am Straßenverkehr teilnehmen. Das mag rechtfertigen, die Grenzen herunterzusetzen. Solche Maßnahmen sollen ja präventiv wirken."

Beim 54. Deutschen Verkehrsgerichtstag beraten in Goslar Juristen und Fachleute von Ministerien, Verbänden und Verkehrsclubs über aktuelle Fragen des Straßenverkehrs.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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