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Personalausweis: Nicht jeder darf ihn kopieren

Freigeschaltet am 28.04.2025 um 11:36 durch Mary Smith
In der Bundesrepublik Deutschland seit 1. November 2010 ausgegebener Personalausweis mit den Daten von Erika Mustermann[1]
In der Bundesrepublik Deutschland seit 1. November 2010 ausgegebener Personalausweis mit den Daten von Erika Mustermann[1]

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Hotel, im Fitnessstudio oder bei der Autovermietung: Der Personalausweis wird oft ganz selbstverständlich in fremde Hände gegeben. Dabei dürfen die meisten Unternehmen das Dokument weder kopieren noch scannen oder als Pfand behalten. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

Schon seit 2010 gelten strengere Regeln beim Umgang mit Personalausweisen. Unternehmen haben keinen Anspruch mehr darauf, dass Kunden ihnen das Dokument aushändigen, um es dann zu kopieren. Ausnahmen gelten nur für einige Behörden, Banken und Telekommunikationsanbieter. "Alle anderen dürfen sich den Ausweis zeigen lassen, um die Identität und Anschrift zu überprüfen. Die Anfertigung von Kopien ist jedoch in der Regel nur mit Zustimmung betroffenen Person erlaubt", sagt Sascha Nuß, Jurist bei der R+V Versicherung. "Zudem muss die Ausweiskopie als solche erkennbar sein. Eine Nutzung des Ausweises als Pfand ist nicht zulässig."

Schutz vor Datenmissbrauch

Ein Grund für die Gesetzesänderung war die Einführung des elektronischen Personalausweises. Der enthält nicht nur die sichtbaren Daten, er ist auch ein Speicher- und Verarbeitungsmedium. Mit ihm kann man sich online, an Automaten oder Terminals identifizieren. Außerdem sind sichere Signaturen möglich, um Verträge, Urkunden oder Anträge digital zu "unterschreiben". Doch auch der nicht elektronische Ausweis enthält persönliche Informationen, die nicht für Fremde bestimmt sind. "Sind die Daten einmal in Umlauf, lässt sich ihre Verbreitung oft nur schwer stoppen", warnt Nuß. "Das verschärfte Personalausweisgesetz soll vor Missbrauch schützen."

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:

  • Fremde sollte man grundsätzlich keine Kopien des Ausweises anfertigen lassen. Ausnahmen sind nach dem Geldwäschegesetz zum Beispiel Banken und Lebensversicherungsunternehmen, die Daten aufnehmen und speichern. Auch Telekommunikationsanbieter dürfen bei Vertragsschluss Kopien anfertigen.
  • Wer trotzdem eine Kopie des Ausweises an Dritte weitergibt, sollte alle nicht erforderlichen Daten schwärzen.
  • Private Sicherungskopien des Ausweises sind erlaubt. Jedoch sollte die Kopie als solche erkennbar sein, etwa durch den deutlichen Hinweis "Kopie".
  • Der elektronische Personalausweis ist seit 2010 in Deutschland verfügbar. Seit 2021 müssen zwei Fingerabdrücke auf dem Chip des Ausweises gespeichert sein.
  • Zum 1. Mai 2025 wird das Personalausweissystem noch einmal modernisiert. Dann sind nur noch digitale Passfotos zugelassen. Auf Fotopapier abgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.

Quelle: R+V Infocenter (ots)

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