Über acht von zehn Tarifbeschäftigten erhielten bis Ende 2024 eine Inflationsausgleichsprämie
Mehr als acht von zehn Tarifbeschäftigten (86,3 %) in Deutschland haben im Zeitraum Oktober 2022 bis Dezember 2024 eine Inflationsausgleichsprämie erhalten. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach Ergebnissen der Statistik der Tarifverdienste mitteilt, lag der durchschnittliche Auszahlbetrag pro Person bei 2 680 Euro.
Bei der Inflationsausgleichsprämie handelte es sich um eine steuerfreie Sonderzahlung von bis zu 3 000 Euro, die je nach Tarifvereinbarung als Gesamtbetrag oder gestaffelt in Teilbeträgen an die Beschäftigten ausgezahlt werden konnte. Die Steuerfreiheit dieser Sonderzahlung war eine Maßnahme des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung zur Milderung der Folgen der Energiekrise.
Deutliche Unterschiede zwischen den Branchen
Sowohl in der durchschnittlichen Höhe der Inflationsausgleichsprämie als auch im Anteil der Tarifbeschäftigten, die eine solche Prämie erhielten, gab es zwischen den einzelnen Branchen deutliche Unterschiede: Die niedrigsten Prämien wurden im Baugewerbe mit durchschnittlich 1 103 Euro sowie im Handel mit durchschnittlich 1 419 Euro gezahlt, die höchsten in den Wirtschaftsabschnitten Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung sowie Erziehung und Unterricht mit jeweils 3 000 Euro. Ebenfalls überdurchschnittlich hohe Inflationsausgleichsprämien waren in den Bereichen Kunst, Unterhaltung und Erholung (2 976 Euro) sowie Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung (2 942 Euro) vereinbart worden.
Alle Tarifbeschäftigten im Wirtschaftsabschnitt Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung verfügten über einen tariflichen Anspruch auf eine Inflationsausgleichsprämie. Auch viele Tarifbeschäftigte in den Wirtschaftsabschnitten Erziehung und Unterricht (99,3 %), Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (98,3 %) und Verarbeitendes Gewerbe (97,7 %) hatten einen Anspruch darauf. Im Gastgewerbe (11,6 %) und im Bereich der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen (12,2 %) profitierten anteilig die wenigsten Tarifbeschäftigten von einer Inflationsausgleichsprämie.
Methodische Hinweise:
Die Auswertungen zur tariflich vereinbarten Inflationsausgleichsprämie basieren auf den Lohn-, Gehalts- und Entgelttarifverträgen sowie Betriebsvereinbarungen, die in der Tarifdatenbank des Statistischen Bundesamtes erfasst und zur regelmäßigen Berechnung der Tarifindizes verwendet werden.
Bei der Berechnung der durchschnittlichen Inflationsausgleichsprämie werden nur diejenigen Tarifverträge einbezogen, bei denen eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt wird. Der Ausweis für die einzelnen Wirtschaftszweige erfolgt als gewichteter Durchschnitt über die in den Wirtschaftszweig einfließenden Tarifverträge.
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)