Heesen: "Führungspositionen auf Zeit beeinträchtigen die Unabhängigkeit der Beamten"
Archivmeldung vom 19.06.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer dbb beamtenbund und tarifunion hat die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 2008 begrüßt, die Vergabe von Führungspositionen auf Zeit nach dem Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen für grundgesetzwidrig zu erklären.
dbb Chef Peter Heesen: "Ein wichtiger Erfolg für den Rechtsschutz des dbb. Wir haben dieses Klärungsverfahren angestrengt, weil wir davon überzeugt sind, dass die Vergabe von Führungspositionen auf Zeit nicht nur gegen das Lebenszeitprinzip verstößt, sondern vor allem auch die Unabhängigkeit der Beamtinnen und Beamten gefährdet."
Peter
Heesen verwies darauf, dass gerade in Führungspositionen oftmals
Entscheidung in einem konfliktorientierten Umfeld getroffen werden
müssen. "Gerade hier", so Heesen, "muss die Unabhängigkeit und
Neutralität der Kolleginnen und Kollegen geschützt werden. Solange eine
Führungsaufgabe aber nur vorübergehend vergeben wird, besteht die
Möglichkeit, dass eine vermeintlich unliebsame Entscheidung, den
Verbleib im Amt oder die weitere Karriere negativ beeinflusst. Eine
spätere Zurückstufung käme einer Disziplinierung gleich. Hier hat das
Verfassungsgericht jetzt eine klare Linie gezogen, die maßgebend für
andere Landesgesetzgeber sein sollte."
Quelle: dbb