Bundesanwaltschaft erhebt Anklage im Mordfall Lübcke
Archivmeldung vom 29.04.2020
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Freigeschaltet durch André OttIm Fall der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main Anklage gegen zwei Personen erhoben.
Der Angeschuldigte Stephan E. sei des Mordes sowie des versuchten Mordes hinreichend verdächtig, teilte die Karlsruher Behörde am Mittwoch mit. Im Fall des Mordversuchs werde ihm zudem tateinheitlich eine gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Darüber hinaus werde Stephan E. wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz angeklagt. Gegen den Angeschuldigten Markus H. besteht der Behörde zufolge der hinreichende Tatverdacht der Beihilfe zum Mord. Des Weiteren werde ihm ebenfalls ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen, so die Bundesanwaltschaft weiter.
Quelle: dts Nachrichtenagentur