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Bundesanwaltschaft erhebt Anklage im Mordfall Lübcke

Archivmeldung vom 29.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite
Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Bundesanwaltschaft): Straßenseite

Foto: Voskos
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Fall der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat die Bundesanwaltschaft vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main Anklage gegen zwei Personen erhoben.

Der Angeschuldigte Stephan E. sei des Mordes sowie des versuchten Mordes hinreichend verdächtig, teilte die Karlsruher Behörde am Mittwoch mit. Im Fall des Mordversuchs werde ihm zudem tateinheitlich eine gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Darüber hinaus werde Stephan E. wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz angeklagt. Gegen den Angeschuldigten Markus H. besteht der Behörde zufolge der hinreichende Tatverdacht der Beihilfe zum Mord. Des Weiteren werde ihm ebenfalls ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen, so die Bundesanwaltschaft weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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