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Erfolgshonorar für Anwälte schadet Prozessfinanzierern

Archivmeldung vom 02.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das neue Erfolgshonorar für Anwälte könnte Prozessfinanzierer aus dem Geschäft drängen. "Bei Prozessen mit guten Erfolgsaussichten ist es für den Anwalt und den Mandanten lukrativer, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren", sagte Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins und Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins, dem Tagesspiegel (Samstagausgabe).

"Prozesse mit schlechten Erfolgschancen sind aber auch für die Prozessfinanzierer uninteressant", betonte der Berliner Anwalt anlässlich des derzeit in Berlin stattfindenden Deutschen Anwaltstags. "Insofern dürfte das Geschäft für die Prozessfinanzierer in Zukunft schwerer werden." Der Bundestag hatte kürzlich beschlossen, dass ab dem 1. Juli dieses Jahres Anwälte in Ausnahmefällen Erfolgshonorare vereinbaren können. Bisher ist das strikt verboten. Derzeit füllen Prozessfinanzierer diese Nische. Das sind Versicherungen oder Fonds, die Anwalts- und Gerichtskosten vorschießen, sich dafür aber eine Erfolgsbeteiligung sichern.

Quelle: Der Tagesspiegel

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