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40 % der Mütter von Kindern unter drei Jahren sind erwerbstätig Anteil seit 2008 um 9 Prozentpunkte gestiegen

Archivmeldung vom 09.05.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.05.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /SB

Familie und Arbeit unter einen Hut zu bekommen, ist für Eltern eine besondere Herausforderung. Vor allem Mütter übernehmen oft die Sorgearbeit und passen ihre Erwerbstätigkeit der Familiensituation an. Im Jahr 2022 waren 39,7 % der Mütter mit mindestens einem Kind unter drei Jahren erwerbstätig, wie das Statistische Bundesamt anlässlich des Muttertags am 14. Mai mitteilt. Der Anteil ist binnen 14 Jahren um 9 Prozentpunkte gestiegen, 2008 zu Beginn der Zeitreihe lag er bei 30,8 %. Ein Grund dürfte der Ausbau der Kinderbetreuung im Zuge der Einführung eines rechtlichen Anspruchs auf frühkindliche Betreuung sein. Auf die Erwerbstätigkeit von Vätern mit Kindern unter drei Jahren wirkte sich dies kaum aus. 2022 waren 89,6 % der Väter mit einem Kind unter drei Jahren erwerbstätig, 2008 waren es 88,9 %.

Insgesamt lebten im vergangenen Jahr in Deutschland 8,2 Millionen Mütter mit minderjährigen Kindern unter einem Dach. Bei 2,1 Millionen von ihnen war mindestens ein Kind jünger als drei Jahre.

Erwerbstätigkeit von Müttern insgesamt gestiegen

Unabhängig vom Alter des Kindes ist die Erwerbstätigkeit der Mütter in den vergangenen 14 Jahren gestiegen. Waren 2008 noch 56,7 % aller Mütter mit Kindern unter 12 Jahren erwerbstätig, so waren es 2022 bereits 64,1 %. Bei Müttern mit älteren Kindern im Alter von 12 bis unter 18 Jahren stieg der Anteil im selben Zeitraum von 76,8 % auf 84,0 %. Insgesamt waren 2022 mehr als zwei von drei Müttern (69,3 %) Minderjähriger im Job, im Jahr 2008 waren es noch 62,8 %.

Methodischer Hinweis:

Erfasst werden Mütter und Väter im Alter von 15 bis 64 Jahren mit mindestens einem im Haushalt lebenden Kind (in Hauptwohnsitzhaushalten). Erfasst wird die realisierte Erwerbstätigkeit, das heißt, Personen, die ihr bestehendes Erwerbsverhältnis aufgrund von Mutterschutz oder Elternzeit unterbrechen, werden nicht berücksichtigt. Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Krankheit oder Urlaub zum Stichtag nicht aktiv ausüben, sind enthalten.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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