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NSU-Prozess: Alle Befangenheitsanträge abgelehnt

Archivmeldung vom 10.05.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.05.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München sind beide Befangenheitsanträge abgewiesen worden. Die Entscheidung fällten zwei von dem Antrag nicht betroffene Richter des 6. Strafsenats sowie ein Richter eines anderen Senats.

Zunächst war bekannt geworden, dass das Ablehnungsgesuch des Angeklagten W. unbegründet sei. Es lägen "keine berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit der Richter vor", hieß es in dem Beschluss. Später wurde auch der Befangenheitsantrag von Beate Z. abgelehnt. Ihre Anwälte hatten argumentiert, der vorsitzende Richter sei voreingenommen, weil sich die Verteidiger vor jedem Prozesstag durchsuchen lassen müssten, nicht aber die Vertreter der Bundesanwaltschaft. Mit der Ablehnung der Befangenheitsanträge kann der Prozess voraussichtlich am Dienstag mit dem Verlesen der Anklageschrift richtig beginnen.

Kauder fordert von Anwälten und Öffentlichkeit beim NSU-Prozess mehr Zurückhaltung

Unionsfraktionschef Volker Kauder hat an Anwälte und Öffentlichkeit appelliert, beim laufenden NSU-Prozess "das Gericht in aller Ruhe seine Arbeit machen" zu lassen. In einem Interview mit der "Leipziger Volkszeitung" sagte Kauder, er selbst erhoffe sich von dem Verfahren gegen Beate Z. und Mitangeklagte "Gerechtigkeit, und dass es dem Gericht gelingt, tatsächlich die Frage zu klären, in welchem Umfang Frau Z. an den ganzen Dingen beteiligt war". Er wisse, dass viele der Opfer von dem Verfahren nicht nur ein Urteil über Frau Z. erwarteten, "sondern dass sie auch Aufklärung darüber bekommen, warum das alles hat passieren können" und warum Sicherheitsbehörden versagt hätten. "Das wird das Gericht aber so nicht leisten können", meinte Kauder. Aufgabe des Gerichtes sei es lediglich, "in einem konkreten Einzelfall die Tat- und Schuldfrage zu klären". Kauder erinnerte die Anwälte der NSU-Opfer daran, "sehr sorgfältig mit der Wortwahl umzugehen". Er weise darauf hin, dass der Anwalt Teil der Rechtspflege sei und "nicht außerhalb des Prozesses der Wahrheits- und Rechtsfindung" stünde.

Ablehnend äußerte sich Kauder zur Anregung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nach Einführung eines Bundesbeauftragten gegen Rechtsextremismus. "Wir brauchen nicht für alles einen Bundesbeauftragten. Wir haben für diese Aufgabe Ministerien im Bund und in den Ländern. Das reicht voll und ganz aus", sagte Kauder. Der Unionsfraktionschef sprach sich aber grundsätzlich dafür aus, dass man angesichts der regelmäßigen Finanzierungsdebatten für Programme gegen rechte Gewalt "auch zu längerfristigen Perspektiven kommen sollte". Auch wenn man nicht sagen könne, da werde "auf immer und dauerhaft" finanziert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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