65 % aller schweren Nebelunfälle ereignen sich im 4. Quartal
Archivmeldung vom 31.10.2023
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Freigeschaltet durch Mary SmithSchwere Verkehrsunfälle, bei denen Nebel eine Ursache war, passieren am häufigsten im letzten Quartal des Jahres. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden 65 % der schweren Nebelunfälle der Jahre 2018 bis 2022 in den Monaten Oktober bis Dezember gezählt.
In den Jahren 2018 bis 2022 registrierte die Polizei insgesamt 2 164 schwere Nebelunfälle - durchschnittlich also 433 pro Jahr. Darunter waren 1 551 Unfälle mit Personenschaden, bei denen insgesamt 2 371 Personen verunglückten, 42 davon tödlich.
Großteil der schweren Nebelunfälle auf Landstraßen
Nebelunfälle geschehen besonders häufig auf Landstraßen: Im Durchschnitt der letzten fünf Jahre traf dies auf mehr als zwei Drittel (68 %) der schweren Nebelunfälle zu. Mehr als jeder fünfte (22 %) schwere Nebelunfall wurde innerorts verzeichnet, auf Autobahnen waren es 10 %.
Nicht angepasste Geschwindigkeit häufigstes Fehlverhalten bei Nebelunfällen
Schwere Nebelunfällen sind häufig auf eine nicht an die herrschenden Sichtverhältnisse angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen. Dieses Fehlverhalten wurde den Beteiligten an schweren Nebelunfällen in den letzten fünf Jahren in insgesamt 39 % der Fälle vorgeworfen. Unter allen schweren Verkehrsunfällen in diesem Zeitraum machte eine nicht angepasste Geschwindigkeit hingegen nur 12 % der festgestellten Fehlverhalten aus.
Methodische Hinweise:
Schwere Verkehrsunfälle sind Unfälle mit Personenschaden oder schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden im engeren Sinne. Unfälle mit Personenschaden sind solche, bei denen unabhängig von der Höhe des Sachschadens Personen verletzt oder getötet wurden. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden im engeren Sinne sind Unfälle, bei denen als Unfallursache eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld) oder Straftat im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr vorliegt (dies betrifft auch Fälle unter dem Einfluss berauschender Mittel) und bei denen gleichzeitig ein Kraftfahrzeug aufgrund eines Unfallschadens von der Unfallstelle abgeschleppt werden muss (Kfz nicht fahrbereit).
Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)