AOK-Institut Medizinschaden half über 2.300 Patienten bei Behandlungsfehlervorwürfen
Archivmeldung vom 29.10.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas AOK-Institut Medizinschaden bei der AOK Schleswig-Holstein setzt seine erfolgreiche Arbeit fort. Seit der Gründung vor fast acht Jahren nutzten insgesamt 2.373 AOK-Kunden das in dieser Form bundesweit einmalige Serviceangebot.
Rund 480 vermutete Behandlungsfehler wurden durch das sechsköpfige Team um Institutsleiter Priv.-Doz. Dr. med. habil. Holger Thomsen bestätigt und weiterverfolgt. "Dabei haben wir gerichtlich oder im Vergleich mit Haftpflichtversicherern bisher für AOK und Pflegekasse insgesamt 7,1 Millionen Euro erfolgreich durchgesetzt. An den von der AOK erstrittenen Gerichtsurteilen und Vergleichen können sich die AOK-Kunden orientieren und ihr Prozesskostenrisiko bei der Durchsetzung eigener Forderungen wie Schadenersatz oder Schmerzensgeld deutlich senken", so Thomsen. "Mit unserem Beratungsangebot stärken wir die Rechte der Patienten und haben uns als Anwalt unserer Kunden profiliert", erklärte Dr. Dieter Paffrath, Vorstandsvorsitzender der AOK Schleswig-Holstein, das Engagement der Gesundheitskasse.
In etwa 20 Prozent der Beratungsfälle ergeben sich Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler. Dann koordinieren die AOK-Experten zum Beispiel externe Gutachten und bewerten diese, fertigen selbst welche an und stellen diese den Versicherten kostenlos zur Verfügung. Wenn Vergleichverhandlungen der AOK mit den Haftpflichtversicherern scheitern, wird der Klageweg beschritten. Dabei darf die AOK nur ihre eigenen Ansprüche geltend machen.
Vor allem in den operativen Fachrichtungen wie Chirurgie (36 Prozent), Orthopädie (14 Prozent) oder Gynäkologie (12 Prozent) wird häufig der Vorwurf eines Behandlungsfehles erhoben. "Häufig entstehen Medizinschäden nur deshalb, weil auf eine ohne Verschulden eingetretene Komplikation nicht richtig oder nicht rechtzeitig reagiert wird", so Thomsen. Außerdem kritisiert der Institutsleiter die mangelnde Kommunikation bei Behandlungsfehlervorwürfen zwischen Ärzten und ihren Patienten. Thomsen fordert von der Ärztekammer Schleswig-Holstein, auf eine hinreichende Versicherung der Mediziner gegen Haftpflichtansprüche zu achten. An die zuständigen Gerichte appelliert Thomsen, die Gutachten medizinischer Sachverständiger kritischer als bislang zu würdigen.
Quelle: AOK Schleswig-Holstein