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EKD: Ablösung von Staatsleistungen darf Dienst der Kirchen in der Gesellschaft nicht gefährden

Archivmeldung vom 22.04.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.04.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Annette Kurschus (2021)
Annette Kurschus (2021)

Foto: Author
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die EKD-Ratsvorsitzende Annette Kurschus betont, dass das soziale Engagement der Kirchen nicht unter einer Ablösung der Staatsleistungen leiden dürfe. Kurschus sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ): "Eine mögliche Ablösung muss so ablaufen, dass wir weiterhin die Dienste in der Gesellschaft tun können, die wir gerade tun. Diese Gelder fließen ja direkt in die kirchlichen Haushalte, und damit leisten wir wichtige Arbeit, die nicht gefährdet werden darf."

Davon profitierten auch Menschen, die nicht zur Kirche gehörten. Daran müsse der Staat ein Interesse haben. Grundsätzlich befürwortet die EKD-Ratsvorsitzende die Ablösung der Staatsleistungen: Dabei handele es sich um einen Verfassungsauftrag, dem man nun nachkommen müsse.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)


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