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Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Arzneimittelausgaben in Bayern auf Höchststand - Patentgeschützte Produkte als Kostentreiber Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die gesetzliche Zuzahlung zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.
Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die gesetzliche Zuzahlung zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.

Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln beträgt die gesetzliche Zuzahlung zehn Prozent des Preises, mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro.

Bildrechte: ABDA/DAV Fotograf: ABDA/DAV