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Ärztekammer schließt Überversorgung von Privatpatienten nicht aus

Archivmeldung vom 28.07.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.07.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bundesärztekammer hat den Vorwurf privater Krankenversicherer zurückgewiesen, Ärzte und Kliniken würden sich gezielt mit falschen oder überhöhten Rechnungen bei ihnen schadlos halten. "Kollektivvorwürfe" seien nicht angebracht, sagte Ärztekammer-Vize Frank Ulrich Montgomery dem Berliner "Tagesspiegel".

Zuvorderst seien die gestiegenen Leistungsausgaben die "natürliche Antwort auf die von der Regierung geförderte Zwei-Klassen-Medizin". Tatsache sei, dass den Ärzten erbrachte Leistungen für Privatpatienten voll und ohne Zeitverzug erstattet würden - "ganz anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung". Montgomery schloss aber nicht aus, dass bei Privatpatienten "das ein oder andere Mal auch zu viel getan wird".

Auch der FDP-Gesundheitsexperte Daniel Bahr beklagte "Auswüchse" bei der Behandlung von Privatpatienten. Während gesetzlich Versicherte die Folgen von Rationierung und Budgetierung erlebten, würden privat Versicherte oft überversorgt. Vor allem im Westen nutzten immer mehr Mediziner die Privatpatienten, "um in den Praxen noch auf ihren Schnitt zu kommen". Anders als Kassenpatienten könne aber jeder privat Versicherte seine Arztrechnung kontrollieren "und sollte dies auch tun".

Montgomery bestätigte, dass Mediziner bei Privatrechnungen bis an die Grenzen des Möglichen gehen. Der 2,3- und 3,5-fache Grundpreis sei "quasi zum Regelsatz geworden", sagte er. Dies hänge aber mit einer "völlig veralteten" privatärztliche Gebührenordnung zusammen, in der viele moderne Behandlungsmethoden nicht abgebildet seien. Um angemessen entlohnt zu werden, seien Mediziner deshalb gezwungen, vergleichbare Leistungen zu höheren Sätzen abzurechnen. Dabei komme es auch zu Fehlern und Irrtümern. Um diese auszuschließen, sei eine neue Gebührenordnung nötig, "auf die wir schon lange drängen". Da es sich um eine Rechtsverordnung des Bundes handle, stehe die Gesundheitsministerin "hier in der Verantwortung".

Quelle: Der Tagesspiegel

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