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Flughafenverband ADV warnt vor Schnellschüssen und ruft zu einer sachlichen Debatte auf

Archivmeldung vom 05.01.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.01.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

In Reaktion auf den versuchten Anschlag am 25. Dezember 2009 in Detroit warnt der Flughafenverband ADV vor übereilten Urteilen und fordert eine Versachlichung der Debatte.

Hierzu erklärt der Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV, Ralph Beisel: "Die laienhafte Diskussion der letzten Tage war vielfach ohne Realitätsbezug. Behauptungen einiger Akteure, dass Produkte aus dem Duty-Free-Bereich von Terroristen missbraucht werden können, sind nicht nur falsch, sondern sorgen auch für eine unnötige Verunsicherung der Fluggäste". Bislang hat es noch keinen Vorfall mit Gegenständen aus dem Duty-Free-Bereich gegeben. Lieferungen in den Bereich nach den Sicherheitskontrollen unterliegen strengen Vorschriften.

Beisel weiter: "Die Sicherheitsmaßnahmen an europäischen Flughäfen befinden sich auf einem beispiellos hohen Niveau. Das Flugzeug ist nach wie vor das sicherste Verkehrsmittel." Im letzten Jahr sind an deutschen Flughäfen über 90 Millionen Passagiere abgeflogen. Jeder Fluggast musste sich einer Kontrolle unterziehen. Die Sicherheitsstandards an den Kontrollstellen werden regelmäßig von deutschen und europäischen Behörden überprüft.

Die deutschen Flughäfen setzen sich aktiv für eine fortlaufende Optimierung der Sicherheitsvorkehrungen ein. Nach Ansicht des Flughafenverbands ADV sind nun die Fachleute gefragt. Diese müssen sich an einen Tisch setzen, um gemeinsam tragfähige Lösungen zu erarbeiten. Der Flughafenverband ADV wird die anstehenden Gespräche von Sicherheitsexperten und Fachpolitikern aktiv begleiten.

Nach Auffassung der ADV muss auch die Einführung der so genannten Körperscanner umfassend geprüft werden. "Über kurz oder lang werden Körperscanner ihren Einsatz finden. Es muss aber garantiert werden, dass die Intim- und Privatsphäre der Reisenden gewahrt bleibt und die Geräte einen deutlichen Gewinn an Sicherheit mit sich bringen können", führt Beisel aus. Körperscanner könnten damit nicht nur ein Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit im Luftverkehr, sondern auch zur Verbesserung des Reisekomforts der Fluggäste leisten. Die derzeit in der Entwicklung befindlichen Geräte erfüllen allerdings noch nicht alle Vorgaben. Eine vorschnelle Einführung einer unreifen Technologie lehnen die Verkehrsexperten der ADV ab.

Die Durchführung der Fluggastkontrollen stellt eine hoheitliche Aufgabe dar. Sie wird durch die zuständigen Luftsicherheitsbehörden (Bundespolizei und Landesbehörden) und deren beliehene Kräfte an den Flughäfen ausgeführt. "Wir haben vollstes Vertrauen in die Luftsicherheitsbehörden, die unmittelbar nach dem vereitelten Anschlag besonnen reagiert haben", so ADV-Hauptgeschäftsführer Beisel. 

Quelle: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen

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