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Winterreifenpflicht tritt am 4. Dezember 2010 in Kraft

Archivmeldung vom 03.12.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Eine M+S-Markierung allein macht noch keinen Winterreifen aus.
Eine M+S-Markierung allein macht noch keinen Winterreifen aus.

Die Winterreifenpflicht tritt am Sonnabend, 4. Dezember 2010 in Kraft. Die neuen Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung sind heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.

Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer erklärte dazu: „Was der Winter auf unseren Straßen anrichtet, das kann man in diesen Tagen deutlich sehen. Wer jetzt mit den falschen Reifen unterwegs ist, gefährdet sich und andere. Viele sind bereits gut ausgerüstet. Ab morgen müssen nach dem Gesetz alle Fahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufziehen, ansonsten droht der Bußgeldbescheid.“

Als Winterreifen gelten alle M+S-Reifen. Auch Ganzjahresreifen fallen darunter. Sie sind mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet, teilweise auch in Verbindung mit dem M+Bergpiktogramm mit Schneeflocke (Alpine Symbol). Schwere Nutzfahrzeuge (Busse und Lkw der Fahrzeugklassen M2, M3, N2 und N3) müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen.

Die Regelsätze für Bußgelder bei Verstößen werden verdoppelt. Das Fahren ohne Winterreifen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte kostet künftig 40, statt bisher 20 Euro.

Bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer fallen 80, statt bisher 40 Euro an. Damit ist auch ein Eintrag eines Punktes im Verkehrszentralregister verbunden.

Der Bundesrat hatte am 26. November 2010 einer von Bundesverkehrsminister Ramsauer vorgelegten Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung zugestimmt.

Quelle: Auto-Medienportal.Net

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