Generalbundesanwalt will nicht zu Habeck-Protest ermitteln
Archivmeldung vom 27.09.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićIm Fall der Protestaktion gegen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) an einem Fähranleger in Schlüttsiel im Januar hat der Generalbundesanwalt die Übernahme der Ermittlungen abgelehnt. "Die Vorgänge waren dem Generalbundesanwalt vorgelegt worden, da eine gegebenenfalls in Betracht kommende Nötigung von Verfassungsorganen im Sinne der §§ 105 und 106 des Strafgesetzbuches in die dortige Zuständigkeit fallen würde", teilte die Staatsanwaltschaft Flensburg dem "Stern" auf Anfrage mit.
"Der Generalbundesanwalt hat indes das Vorliegen eines Anfangsverdachts
wegen einer solchen Straftat verneint und die Akten zur abschließenden
Prüfung durch die Staatsanwaltschaft Flensburg zurückgesandt", hieß es.
Auf
dem Höhepunkt der Bauernproteste war Habeck, der aus einem Urlaub von
Hallig Hooge kam, beim Anlegen am Fähranleger Schlüttsiel von einer
aufgebrachten Menge am Verlassen der Fähre gehindert worden. Der
Grünen-Politiker blieb aus Sicherheitsgründen auf der Fähre und konnte
erst Stunden später als geplant auf das Festland zurückkehren.
Die
Staatsanwaltschaft nahm die Ermittlungen auf, um zu prüfen, ob von den
Protestierenden möglicherweise Straftaten begangen wurden. Dieser
Vorwurf ist auch mit der Karlsruher Entscheidung noch nicht ausgeräumt.
"Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit den
Ereignissen am Fähranleger Schlüttsiel/Kreis Nordfriesland sind noch
nicht abgeschlossen", so der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es würden
derzeit Bild-, Ton- und Videodateien sowie "weitere Recherche-Ergebnisse
aus dem Internet gesichtet und bewertet".
Quelle: dts Nachrichtenagentur