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5 Millionen Pflegebedürftige zum Jahresende 2021 Anstieg um 0,8 Millionen gegenüber 2019 zum Teil auf gesetzliche Neuregelung zurückzuführen

Archivmeldung vom 21.12.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org
Behördenschild des StatistischesnBundesamtes. Bild: Kandschwar / wikipedia.org

Im Dezember 2021 waren in Deutschland 4,96 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hatte die Zahl der Pflegebedürftigen im Dezember 2019 bei 4,13 Millionen gelegen. Bei der starken Zunahme um 0,83 Millionen Pflegebedürftige (+20 %) zeigen sich weiterhin Effekte durch die Einführung des weiter gefassten Pflegebedürftigkeitsbegriffs zum 1. Januar 2017. Seither werden mehr Menschen als pflegebedürftig eingestuft als zuvor. Zudem waren geschätzt 160 000 Personen mit Anspruch auf Leistungen nach dem Pflegegrad 1 bisher nicht erfasst, auch darauf ist ein Teil des Anstiegs zurückzuführen. Im Pflegegrad 1 liegt ein abweichendes Leistungsrecht vor, insbesondere erhalten die Pflegebedürftigen kein Pflegegeld.

Fünf von sechs Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt

Etwa fünf von sechs Pflegebedürftigen (84 % bzw. 4,17 Millionen) wurden im Dezember 2021 zu Hause versorgt. Davon erhielten 2,55 Millionen Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld und wurden überwiegend durch Angehörige gepflegt. Weitere 1,05 Millionen Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten und wurden zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste versorgt. Ebenfalls zu Hause versorgt wurden weitere 0,56 Millionen Pflegebedürftige im Pflegegrad 1. Davon erhielten 0,03 Millionen ausschließlich Entlastungsleistungen landesrechtlicher Angebote. Die übrigen 0,53 Millionen Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1 haben im Dezember 2021 keine Leistungen von Pflegeheimen oder ambulanten Diensten genutzt. Ob diese Personen weitere Hilfeleistungen abgerufen haben, wird in der Pflegestatistik nicht erfasst.

Rund ein Sechstel der Pflegebedürftigen (16 % bzw. 0,79 Millionen) wurde in Pflegeheimen vollstationär betreut.

Im Vergleich zu Dezember 2019 sank die Zahl der in Heimen vollstationär versorgten Pflegebedürftigen um 3 % (-25 000). Die Zahl der zu Hause gepflegten Personen nahm dagegen insgesamt um gut ein Viertel (+26 %) oder 858 000 zu. Die Zahl der durch ambulante Dienste betreuten Pflegebedürftigen stieg um 6,5 % (+64 000). Die Zahl der überwiegend durch Angehörige versorgten Pflegebedürftigen stieg um gut ein Fünftel (+21 %) oder 437 000. Zudem wuchs die Gruppe der Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1 ohne Leistungen ambulanter oder stationärer Einrichtungen beziehungsweise mit ausschließlich landesrechtlichen Entlastungsleistungen um 171 % (+357 000). Wie erwähnt, ist ein Teil dieses Anstiegs (etwa 160 000 Pflegebedürftige) auf die Behebung einer vorherigen Untererfassung zurückzuführen.

Ein Drittel der Pflegebedürftigen war 85 Jahre und älter

Ende 2021 waren 79 % der Pflegebedürftigen 65 Jahre und älter, ein Drittel (33 %) war mindestens 85 Jahre alt. Die Mehrheit der Pflegebedürftigen war weiblich (62 %). Mit zunehmendem Alter steigt die Wahrscheinlichkeit, pflegebedürftig zu sein. Während bei den 70- bis 74-Jährigen rund 9 % pflegebedürftig waren, wurde für die ab 90-Jährigen die höchste Pflegequote ermittelt: In diesem Alter waren 82 % der Menschen pflegebedürftig.

Methodische Hinweise:

Die Leistungen im Pflegegrad 1 sind in § 28a SGB XI geregelt. Sie beinhalten neben den Leistungen der ambulanten Dienste und Pflegeheime oder der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag auch weitere Leistungen, die in der Pflegestatistik nicht betrachtet werden, wie zum Beispiel Beratung, Pflegekurse, Pflegehilfsmittel oder Verbesserungen des Wohnumfeldes. Aufgrund des abweichenden Leistungsrechts erhalten Pflegebedürftige des Grades 1 insbesondere kein Pflegegeld. Die Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 konzentrieren sich somit darauf, die Selbstständigkeit der Betroffenen durch frühzeitige Hilfestellungen möglichst lange zu erhalten und ihnen den Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen (siehe dazu auch die entsprechende Themenseite im Internetangebot des Bundesministeriums für Gesundheit).

Die Teilgruppe der Pflegebedürftigen im Pflegegrad 1 ohne Leistungen ambulanter oder stationärer Einrichtungen oder mit ausschließlich landesrechtlichen Entlastungsleistungen konnte in der Erhebung 2021 erstmals seit Einführung des neuen Pflegebegriffs in 2017 umfassend durch die Meldungen der Kassen abgebildet werden. Die bisher bestehende Untererfassung wurde damit behoben.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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