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Schweres Erdbeben in Myanmar und Thailand: ADAC informiert über Möglichkeiten für Reiserücktritt und Umbuchung

Freigeschaltet am 28.03.2025 um 14:29 durch Mary Smith
Passagiermaschine, Flugzeug (Symbolbild)
Passagiermaschine, Flugzeug (Symbolbild)

Bild: AfD Deutschland

Ein schweres Erdbeben der Stärke 7,7 hat heute die Region Südostasien, insbesondere Myanmar und die thailändische Hauptstadt Bangkok, erschüttert. Das Epizentrum lag in Zentral-Myanmar, etwa 50 Kilometer östlich von Monywa. Vom Erdbeben nicht oder kaum betroffen ist die Touristenregion im Süden Thailands mit den Urlaubszielen Phuket und Koh Samui.

Wer einen Aufenthalt in den betroffenen Gebieten plant und sich nicht sicher ist, ob die Reise angetreten werden kann, sollte laut ADAC Experten folgende rechtliche Möglichkeiten kennen.

Pauschalreisende: Bei Naturkatastrophen wie Erdbeben besteht grundsätzlich die Möglichkeit, von einer gebuchten Reise zurückzutreten. Entscheidend ist hierbei, ob die Reise durch unvorhersehbare Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Ist beispielsweise das gebuchte Hotel beschädigt oder die Infrastruktur vor Ort stark beeinträchtigt, kann dies ein Grund für eine kostenfreie Stornierung sein.

Individualreisende: Bei individuell gebuchten Leistungen, wie separaten Flügen und Unterkünften, ist die rechtliche Lage komplexer. Hier besteht in der Regel kein automatisches Recht auf kostenlose Stornierung, es sei denn, die gebuchten Leistungen können aufgrund der Situation vor Ort nicht erbracht werden.

Zu beachten ist, dass die Angst vor Nachbeben oder weiteren Naturkatastrophen allein nicht ausreicht, um kostenlos von einer Reise zurückzutreten. Es müssen konkrete Beeinträchtigungen oder Gefährdungen am Reiseziel vorliegen.

Empfehlungen für Reisende:

  • Kontaktaufnahme mit dem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft: Reisende sollten sich über die aktuelle Situation und mögliche Kulanzregelungen informieren. Viele Anbieter zeigen sich in solchen Situationen flexibel und bieten Umbuchungen oder Gutscheine an.
  • Prüfung der Reiseversicherung: Prüfen, ob und zu welchen Bedingungen Ihre Reiseversicherung Leistungen bei Naturkatastrophen abdeckt.
  • Aktuelle Informationen einholen: Urlauber sollten die Nachrichtenlage verfolgen, das Auswärtige Amt informiert über eventuelle Reisewarnungen.

Quelle: ADAC (ots)

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