Kreistag verbietet und vernichtet Blumen auf deutschem Soldatenfriedhof
Archivmeldung vom 27.03.2023
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićEs klingt unglaublich: Im Landkreis Düren (Nordrhein-Westfalen) ist es künftig verboten, Blumen auf Kriegsgräber zu legen. Auch die bisherige gesetzlich vorgesehene „Verpflichtung des Opfergedenkens“ wurde gestrichen. Blumen, Kerzen und Kränze, die dennoch abgelegt wurden, wurden wiederholt vernichtet. Dies berichtet das Portal "AUF1.info".
Weiter berichtet das Portal: "Ein Soldatenfriedhof ist gemeinhin ein Ort des Gedenkens. Rund um den Erdball wird dieses Gedenken auch mit Ritualen verbunden. Etwa dem Ablegen von Kränzen oder Blumen. Nicht so in der Bundesrepublik: In den Kriegsgräberstätten Hürtgen und Vossenack (Kreis Düren) ist es seit September 2022 nicht mehr „gestattet, Kränze oder Blumen, Vasen oder andere Zeichen der Trauerbekundung niederzulegen“.
Deutsche Abwehrschlacht im Hürtgenwald
Im Hürtgenwald fanden im Zweiten Weltkrieg erbitterte Kämpfe zwischen der deutschen Wehrmacht und amerikanischen Invasionstruppen statt. Im Wald kam es zu einem regelrechten „Dschungelkrieg“, in welchem die US-Armee eine desastr ö se Niederlage erlitt – trotz zahlenmäßiger Überlegenheit.
An diese Schlacht erinnern die Soldatenfriedh ö fe in Hürtgen und Vossenack. Hier ruhen mehr als 5.300 Tote. Nicht nur deutsche Soldaten, auch zahlreiche Zivilisten und ausländische Staatsangehörige.
Eilantrag abgewiesen: Blumen nur mit Ausnahmegenehmigung
Sie alle sind vom Verbot betroffen. Ihre Gräber dürfen seit Herbst 2022 nicht mehr mit Blumen und Kränzen geschmückt werden. Doch dagegen regt sich nun Protest. Dr. Ingve Bjö rn Stjerna ist Rechtsanwalt und stand AUF1 bereits als Interviewpartner zur Verfügung. Regelmäßig besucht er besagte Soldatenfriedhöfe. Gegen das Verbot hat Dr. Stjerna nun rechtliche Schritte eingeleitet .
In einem Eilantrag fordert der Anwalt das Blumenverbot aufzuheben. Dieser umfasst mehr als 40 Seiten. Darin verweist Stjerna etwa auf die Glaubens- und Bekenntnisfreiheit sowie die fehlende Rechtsgrundlage des Verbotes. Für das Verwaltungsgericht Aachen offenbar nicht ausreichend. Man verweist stattdessen auf die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Eine Ausnahmegenehmigung! Für das Ablegen von Blumen an einem Gedenkort...
Rechtsstaat? Anwalt will weitere Schritte prüfen
Für Dr. Stjerna ein fatales Urteil. Dieses würde ein durch „Grundrechte geschütztes Verhalten pauschal unter staatlichen Genehmigungsvorbehalt“ stellen. Eine gefährliche Entwicklung. Stjerna dazu: „Die Frage, inwiefern diese Konsequenz mit den grundlegenden Ansprüchen eines demokratischen Rechtsstaats (…) vereinbar ist, drängt sich auf.“
Nachdem die Entscheidung nicht rechtskräftig und eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen m ö glich sei, will der Anwalt weitere Schritte prüfen."
Quelle: AUF1.info