Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Vermischtes Pedelecs: Eingebauter Rückenwind birgt Risiken

Pedelecs: Eingebauter Rückenwind birgt Risiken

Archivmeldung vom 29.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Pedelec mit Radnabenmotor. Bild: Schachner Vertrieb / wikipedia.org
Pedelec mit Radnabenmotor. Bild: Schachner Vertrieb / wikipedia.org

Die E-Bike-Branche boomt. 2011 rechnet der Zweirad-Industrie-Verband mit einem Absatz von 300.000 elektrisch unterstützten Fahrrädern, 100.000 mehr als im Vorjahr. Den größten Anteil von rund 95 Prozent haben dabei die so genannten Pedelecs: Fahrräder mit Tretunterstützung, die es aber in verschiedenen Varianten gibt. Die meisten Pedelecs haben eine Motorleistung bis 250 Watt und bei Tempo 25 schaltet die Tretunterstützung automatisch ab. Dann gelten sie als Fahrräder und unterliegen nicht der Versicherungspflicht.

„Da Pedelecs schneller ein hohes Tempo erreichen, stellen sie gerade für ungeübte oder ältere Radler ein erhöhtes Risiko dar“, sagt Ralf Arndt, E-Bike-Experte bei TÜV Rheinland. „Fehleinschätzungen der Geschwindigkeit führen dann schnell zu einem Crash.“ Unfallgefahren drohen zudem durch ein Nachlaufen des Motors bei Pedalstillstand. Das heißt, auch wenn der Fahrer nicht mehr tritt, schiebt der Antrieb weiter. „Deshalb ist vor dem Kauf eine Probefahrt besonders wichtig“, rät der TÜV Rheinland-Fachmann. „Nur so lassen sich Fahr- und Bremsverhalten, Benutzerfreundlichkeit sowie individuelle Einstellungsmöglichkeiten herausfinden.“ Und generell rät der TÜV Rheinland Experte allen Fahrern, sich unbedingt mit einem Fahrradhelm zu schützen, der über das Zeichen für geprüfte Sicherheit verfügt.

Gegenüber normalen Fahrrädern sind Pedelecs durch höhere Durchschnittsgeschwindigkeiten, härtere Bremsbelastungen, mehr Gewicht sowie zusätzliche Motor-Antriebsdrehmomente erheblich größeren Belastungen ausgesetzt. Daher sollten Käufer unbedingt auf das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit achten, das auch TÜV Rheinland vergibt. Es stellt sicher, dass alle Komponenten wie Rahmen, Gabel, Lenker und Bremsen einer mechanischen, elektrischen und chemischen Prüfung unterzogen wurden.

„Die ausgewogensten Fahreigenschaften haben übrigens Pedelecs mit Mittelmotor am Tretlager“, weiß Ralf Arndt. „Hier können die Räder weder durchdrehen noch wegrutschen.“ Obwohl alle handelsüblichen Bremsen den erhöhten Anforderungen weitgehend entsprechen, empfiehlt der Experte bei hohem Gesamtgewicht (Fahrrad, Fahrer, Zuladung) eher hydraulische Stopper als mechanische Systeme.

Pedelecs gibt es auch mit elektrischer Anfahrhilfe, was noch komfortabler ist. Dann können Biker ohne Muskelkraft anfahren. Aber Achtung: Es gilt für diese Pedelecs bei der Benutzung ein Mindestalter von 15 Jahren. Außerdem ist für alle Fahrer, die ab dem 1. April 1965 geboren sind und keinen Führerschein besitzen, eine Mofaprüfbescheinigung vorgeschrieben. Wegen der Begrenzung der Anfahrhilfe auf 6 km/h bleiben solche Pedelecs jedoch zulassungsfrei und benötigen kein Versicherungskennzeichen. Beim Versicherungsschutz ist jedoch zu beachten, dass nicht alle Haftpflichtversicherungen solche Pedelecs mit einbeziehen. „Um im Schadensfall unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollten Fahrer dieser Pedelecs unbedingt vorab klären, ob das Rad auch tatsächlich versichert ist“, betont Ralf Arndt.

Noch anders sieht die Lage bei schnelleren Pedelecs aus, deshalb sollte man sich vor dem Kauf genau beraten lassen. Denn bei diesen Rädern bleibt die Tretunterstützung bis 45 km/h erhalten und Fahrer von solchen Pedelecs mit bis zu 500 Watt starken Motoren brauchen immer eine Mofaprüfbescheinigung. Sie müssen also mindestens 15 Jahre alt sein. Diese Pedelecs gelten als Kleinkrafträder, benötigen Versicherungskennzeichen und Betriebserlaubnis. Radwege sind in der Regel tabu. Ausnahme: das Schild „Mofas frei“. Eine Helmpflicht besteht auch hier nicht, aber sinnvoll ist ein Kopfschutz unbedingt.

Quelle: TÜV Rheinland

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte mach in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige